2.2 Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die ent-
sprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber
genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse
vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls erforderlich, im
Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller / Lieferanten erfolgen.
Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebs-
anleitung durch das Personal voll verstanden wird.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt, Maschine und Umgebung zur Folge haben. Die
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadens-
ersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen
nach sich ziehen :
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine / Anlage
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
–Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
– Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die beste -
henden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5 Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bau-
seitig gegen Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in
Betrieb befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv,
giftig, korrosiv, heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für
Personen, Sachen und die Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind
einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen, Einzelheiten
hierzu siehe z.B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energiever -
sorgungsunternehmen.
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