15.2. Besondere Garantiebedingungen für PC,
Notebook, Pocket PC (PDA), Geräte mit
Navigationsfunktion (PNA), Telefongeräte,
Mobiltelefone und Geräte mit Speicherfunktion
Hat eine der mitgelieferten Optionen (z.B. Speicherkarten, etc.) einen Defekt, so ha-
ben Sie auch einen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Die Garantie deckt Material-
und Arbeitskosten für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit für das betrof-
fene Produkt.
Hardware zu Ihrem Produkt, die nicht vom Garantiegeber produziert oder vertrie-
ben wurde, kann die Garantie zum Erlöschen bringen, wenn dadurch ein Schaden
am Produkt selbst oder den mitgelieferten Optionen entstanden ist.
Für mitgelieferte Software wird eine eingeschränkte Garantie übernommen. Dies
gilt für ein vorinstalliertes Betriebssystem, aber auch für mitgelieferte Programme.
Bei der vom Garantiegeber mitgelieferten Software wird für die Datenträger, z.B.
und CD-ROMs, auf denen diese Software geliefert wird, die Freiheit von Material-
und Verarbeitungsfehlern für eine Frist von 90 Tagen nach Kauf garantiert. Bei Liefe-
rung defekter Datenträger ersetzt der Garantiegeber die defekten Datenträger kos-
tenfrei; darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit Ausnahme der
Garantie für die Datenträger wird jede Software ohne Mängelgewähr geliefert. Fer-
ner wird nicht zugesichert, dass diese Software ohne Unterbrechungen oder fehler-
frei funktioniert oder Ihren Anforderungen genügt. Für mitgeliefertes Kartenmate-
rial bei Geräten mit Navigationsfunktion wird keine Garantie für die Vollständigkeit
übernommen.
Bei der Reparatur des Produktes kann es notwendig sein, alle Daten vom Gerät zu
löschen. Stellen Sie vor dem Versand des Gerätes sicher, dass Sie von allen auf dem
Gerät befindlichen Daten eine Sicherungskopie besitzen. Es wird ausdrücklich da-
rauf hingewiesen, dass im Falle einer Reparatur der Auslieferzustand wiederherge-
stellt wird. Für die Kosten einer Softwarekonfiguration, für entgangene Einnahmen,
den Verlust von Daten bzw. Software oder sonstige Folgeschäden übernimmt der
Garantiegeber keine Haftung.
15.3. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort
Reparatur bzw. den Vorort Austausch
Soweit sich ein Anspruch auf Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch ergibt, gel-
ten die besonderen Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. Vorort Aus-
tausch für Ihr Produkt.
Zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs muss von Ihrer
Seite Folgendes sichergestellt werden:
•
Mitarbeitern des Garantiegebers, die zu vorgenanntem Zweck bei Ihnen eintref-
fen, soll uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten
gewährt werden.
•
Telekommunikationseinrichtungen, die von diesen Mitarbeitern zur ordnungs-
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