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Allgemeine Hinweise Und Informationen - probst VPH-150-GREENLINE Instructions D'emploi

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Wird der Akku versehentlich falsch gepolt an das Ladegerät angeschlossen,
so wird dies durch eine rote LED „Verpolt" signalisiert und gleichzeitig der
Ladestrom abgeschaltet.

8. AllGemeiNe hiNWeiSe uNd iNFormAtioNeN

reinigen
Zum Reinigen des Gehäuses verwenden Sie ein weiches Tuch und etwas
mildes Reinigungsmittel. Starke Lösungsmittel wie Verdünner oder Benzin sowie
Scheuermittel greifen die Oberfläche an. Grundsätzlich muss beim Reinigen
aus Sicherheitsgründen der Netz stecker gezogen werden. Verhindern Sie, dass
Reinigungsmittel in das Innere des Gerätes gelangen!
Garantie/Gewährleistung
Der Händler/Hersteller, bei dem das Gerät erworben wurde, leistet für Material
und Herstellung des Gerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Überga-
be. Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung
zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Liefe-
rung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Ei-
gentum des Händlers/Herstellers über. Der Käufer hat festgestellte Mängel dem
Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruch
ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung)
zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, falschem Anschließen, Verwen-
dung von Teilen fremder Hersteller, normalen Verschleiß, Gewaltanwendung,
eigenen Reparaturversuchen oder Änderungen am Gerät, Kabel oder Klemmen,
Änderung der Schaltung, bei Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungs-
anleitung, oder unsachgemäßer Benutzung oder sonstige äußere Einflüsse ent-
stehen, bei Anschluss an eine falsche Spannung oder Stromart, überbrückte
oder falsche Sicherungen, bei Fehlbedienung oder Schäden durch fahrlässige
Behandlung, fallen nicht unter die Gewährleistung bzw. es erlischt der Garan-
tieanspruch. Weitergehende Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund dieser
Gewährleistungsverpflichtung, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen
entgangenen Gewinns, Nutzungsentschädigung sowie mittelbarer Schäden,
sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht zwingend gehaftet wird.
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