ROSSELLA PLUS FORNO - EVO NICOLETTA FORNO - EVO
15. GARANTIEBEDINGUNGEN
GARANTIEBEDINGUNGEN
1.
Für alle Produkte gewährleistet die Firma La Nordica S.p.A. innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine Garantie von 24 Monaten
ab Kaufdatum.
Das Kaufdatum muss durch ein steuerrechtlich gültiges Dokument des Verkäufers (Quittung, Rechnung oder Transportschein) belegt
werden, aus dem das gekaufte Produkt, das Kaufdatum und die Lieferung ersichtlich sind.
ACHTUNG: Diese Herstellergarantie ist kein Ersatz für die von den europäischen Normen zum Schutz der Endabnehmer
vorgeschriebenen Garantien.
Die Herstellergarantie beschränkt sich auf Italien und auf alle Gebiete der Europäischen Gemeinschaft, die vom technischen
Kundendienstnetz des Herstellers gedeckt sind (nähere Informationen erhalten Sie über die Webseite www.lanordica-extraflame.com)
Sie beschränkt sich außerdem auf das Land, indem der Verbraucher wohnhaft bzw. ansässig ist, unter der Bedingung, dass es sich um
das gleiche Land handelt, in dem der Verkäufer des Produkts der Firma La Nordica S.p.A. seinen Rechts- bzw. Geschäftssitz hat.
Diese Bedingungen gelten nicht für den Fall, dass das Produkt zu gewerblichen, wirtschaftlichen oder Unternehmenszwecken benutzt
wird. In diesen Fällen gilt die Garantie nur 12 Monate nach dem Verkaufsdatum.
GARANTIE FÜR ITALIEN
Im Falle eines Fehlbetriebs des Produkts zu treffende Maßnahmen:
In der Betriebsanleitung prüfen, ob der Fehlbetrieb auf eine falsche Anwendung der Produktfunktionen zurückzuführen ist. Sicherstellen,
dass der Defekt zu den Fehlern gehört, auf die sich die Garantie erstreckt. Andernfalls gehen die Reparaturkosten voll zu Lasten des
Endabnehmers. Bei allen Anfragen an den technischen Kundendienst immer folgende Informationen mitteilen: - Fehlerbeschreibung -
Gerätemodell - Genaue Adresse - Telefonnummer
GARANTIE FÜR EUROPA
Im Falle eines Fehlbetriebs des Produkts zu treffende Maßnahmen:
In der Betriebsanleitung prüfen, ob der Fehlbetrieb auf eine falsche Anwendung der Produktfunktionen zurückzuführen ist. Sicherstellen,
dass der Defekt zu den Fehlern gehört, auf die sich die Garantie erstreckt. Andernfalls gehen die Reparaturkosten voll zu Lasten
des Endabnehmers. Beantragen Sie einen Eingriff des technischen Kundendienst oder bitten Sie um die Anlage der technischen
Kundendienststelle Ihres Händlers. Teilen Sie bei allen Anfragen folgende Informationen mit: Fehlerbeschreibung, Gerätemodell, genaue
Adresse und Telefonnummer.
Für während der ersten 6 Monaten nach dem Verkauf des Produkts auftretende Konformitätsmängel hat der Endabnehmer Recht
auf eine kostenlose Reparatur.
Vom 7. bis zum 24. Monat wird bei Feststellung eines Konformitätsmangels dem Endabnehmer nur die Anfahrtsgebühr in
Rechnung gestellt. Die Arbeitskosten und die Kosten für eventuelle Ersatzteile übernimmt weiterhin der Händler.
2.
Sollte der beanstandete Defekt auf externe Bedingungen bzw. Ereignisse zurückzuführen sein, die wir hier anhand einiger nicht
erschöpfenden Beispiele auflisten, kann keine Garantie übernommen werden: ungenügende Leistung der Anlage; falsche Installierung
bzw. Wartung durch Personal, das nicht über die im Land des Wohnsitzes des Endabnehmers geltenden gesetzlichen Eigenschaften
besitzt; Fahrlässigkeit; nicht vorschriftsmäßige Nutzung und mangelnde Pflege bzw. Nichtbeachtung von Bedienungsanleitung des
Produkts, die Bestandteil des Verkaufsvertrags ist.
Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Produkt nicht auf bestimmte Ursachen aufgrund von
Produktionsfehlern zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch erlischt, wenn die Fehler auf einen unwirksamen Rauchabzug im Sinne des
im Land des Händlers geltenden Gesetzes zurückzuführen sind, wenn das Produkt nicht mit der notwendigen Sorgfalt behandelt wurde,
bei versehentlichen Schäden, Transportschäden (Kratzer, Beulen usw), wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen
werden, die nicht ermächtigt sind oder wenn der Endabnehmer selber versucht, Reparaturen vorzunehmen.
Für folgendes Verbrauchsmaterial wird keine Garantie gewährt: Dichtungen, keramische oder gehärtete Scheiben, Gusseisenverkleidungen
und -gitter, feuerfeste Materialien (z.B. Nordiker o. Ä.), lackierte Teile, verchromte oder vergoldete Teile, Majolika, Griffe, Kohlenbecken
und entsprechende Bestandteile. Bei den Hydro-Produkten wird der Wärmeaustauscher nicht von der Garantie gedeckt, wenn nicht ein
angemessener Kondensschutz-Kreislauf eingeplant wird, der eine Mindesttemperatur des Rücklaufs des Geräts von 55°C gewährleistet.
Aus der Garantie ausgeschlossen sind ganz allgemein alle äußeren Komponenten des Produkts, auf die der Endabnehmer während des
Einsatzes oder der Wartung direkt eingreifen kann, die einer Abnutzung bzw. Rostbildung ausgesetzt sind oder durch den Einsatz von
aggressiven Reinigungsmitteln Flecken an den Stahlteilen aufweisen könnten.
Im Falle von fehlerhaften Angaben über Defekte, die bei der Prüfung durch einen autorisierten Fachmann festgestellt werden, wird der
Eingriff voll zu Lasten des Endabnehmers gehen.
3.
Sollte es nicht möglich sein, die Konformität durch die Reparatur des Produkts bzw. der Komponente wieder herzustellen, ist ein Ersatz
erforderlich. Dies beeinflusst aber keinesfalls die Dauer der Garantie, deren Termin weiterhin ab Kaufdatum des ersetzten Produkts bzw.
Teils gilt.
4. Die Firma La Nordica S.p.A. lehnt jede Verantwortung für etwaige Schäden ab, die, direkt oder indirekt, Personen, Tieren oder
Gegenständen widerfahren könnten, welche auf die Nichtbeachtung aller in dieser Anleitung angeführten Anweisungen zurückzuführen
sind und vor allem Hinweise in Sachen Installation, Gebrauch und Wartung des Geräts betreffen, die auch von unserer Webseite herunter
geladen werden können.
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