6.1.
VERBINDUNG ZUM SCHORNSTEINROHR / LUFT FÜR DIE VERBRENNUNG (LUFTEINLASS).
Die Verbindung zum Schornsteinrohr ist mit festen Rohren aus Aluminiumstahl mit einer Mindestdicke von 2 mm oder aus Edelstahl 316
mit einer Mindestdicke von 1 mm auszuführen.
Die Anwendung von Schläuchen aus Metall oder Asbestfaserstoff ist VERBOTEN, da sie die Sicherheit der Verbindung selbst
gefährden, da sie dazu neigen, Reißen oder Zerbrechen aufzuweisen, welche Abgasverluste verursachen.
Das Abgasabzugrohr ist dicht am Schornsteinrohr zu befestigen und kann eine Maximalneigung von 45° haben, um übertriebene
Ablagerungen von während der Anfangsanfeuerungsphasen erzeugtem Kondensat und/oder übertriebene Griffigkeitsfähigkeit von Ruß
zu vermeiden. Außerdem vermeidet es die Abbremsung der ausströmenden Abgase. Die Nichtdichtheit der Verbindung kann Störungen
bei der Ausrüstung verursachen.
Der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs muss mit dem Außendurchmesser des Abgasabzugverbindungsstückes der
Ausrüstung übereinstimmen. Das wird von den Rohren mit Ausführung laut DIN 1298 gewährleistet.
Für einen optimalen Betrieb, wird es einen Unterdruck im Schornstein von 12 Pascal empfohlen (=1.2 mm Wassersäule). Die
Messung muss immer bei warmer Ausrüstung stattfinden (Nennwärmeleistung).
Wenn der Unterdruck 17 Pa (=1.7 mm Wassersäule) überschreitet, ist es notwendig, ihn durch die Installation eines zusätzlichen Zugreglers
zu verringern (Drosselklappe) am Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden, laut den geltenden Vorschriften.
WICHTIG: Bei Anwendung von Metallrohre ist es zwangsmäßig, dass die Rohre mit zweckmäßigen Materialen isoliert sind
(Verkleidungen aus isolierender Faser bis 600° C Wärmebeständing), um Beschädigungen der Mauern oder der Gegenhaube
zu vermeiden.
Es ist notwendig, dass der Raum zwischen dem oberen Teil, der Seiten der Ausrüstung und dem Haubenablenkblech aus feuerfestem
Material (das den Sockel des Schornsteinrohres verriegelt) ständig belüftet wird. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen Lufteinlass
vom unten (Einlass von frischer Luft) und einen hohen Luftaustritt (Austritt von warmer Luft) zu sichern. Die Vorgesehenen Räume, die in
den unteren Abbildungen angegeben sind, sind die mindeste
Erfordernisse :
Demzufolge wird man folgende Ziele erreichen:
• eine größere Sicherheit
• Zuwachs der vom Luftumlauf um die Ausrüstung erzeugte Wärme
Das Wärmeentlüftungsgitter
Zimmerdecke entfernt) Dieses Gitter muss immer angelegt werden, damit die gehäufte Wärme im Haubenablenkblechs (Überdruck) in
das Raum austreten kann.
ACHTUNG es wird die Herstellung einer Gegenhaube aus unbrennbarer Gipspappe mit selbsttragendem Gestell empfohlen, um mit
dem Gewicht nicht die ästhetische Verkleidung zu belasten (Marmor). Es wird empfohlen, eine Inspektionstüre auf der Gegenhaube
vorzubereiten, oder dort wo man es als gegeben ansieht, um leicht an die Sicherheitsvorrichtungen zu gelangen (Manometer, Ventile,
Zirkulator,..).
6.2.
LUFTEINLASS
Um den guten Betrieb der Ausrüstung zu gewährleisten, ist es VERBINDLICH, dass es in den Aufstellungsraum ausreichende Luft für die
Verbrennung und die Wiedersauerstoffanreicherung des Raumes selbst zugeführt wird. Das bedeutet, dass es möglich sein muss, dass
die Luft für die Verbrennung durch zweckmäßige mit dem Außen kommunizierende Öffnungen auch bei geschlossenen Fenstern und
Türen umlaufen kann.
•
Der Lufteinlass muss derart gestellt sein, dass er nicht verstopft werden kann.
•
Der Lufteinlass muss mit dem Ausrüstungsaufstellungsraum in Verbindung sein, und muss von einem Gitter geschützt sein.
•
Sollte die Luftzufuhr durch mit dem Außen in Verbindung stehende Öffnungen erfolgen, die sich in naheliegenden Räumen befinden,
sind Lufteinlässe in Verbindung mit Garagen, Küchen, Badezimmern, thermischen Stationen zu vermeiden.(VERBOTEN).
•
Die Abzugshauben, die im selben Raum wo das Gerät installiert ist, können die Funktion des Gerätes negativ beeinflussen (bis hin
zum Rauchaustritt in die Wohnraume trotzt geschlossener Feuerraumtuer). Daher dürfen keinen Umstände gleichzeitig mit dem
Gerät betrieben werden.
Mindeste Abmessungen
(Abbildung 15 auf Seite
A - natürliche Konvektion:
B - erzwungene Konvektion:
* (Um eine bessere Raumsauerstoffanreicherung zu haben, kann die Verbrennungsluft durch die Verbindung an die aeussere Abluft direkt
von außen entnommen werden durch einem Verbindungsstück (B1) zum Schlauch für die äußere Verbrennungsluft ausgestattet. Das
Verbindungsrohr muss glatt sein und einen Durchmesser von (B1
4 m haben und nicht mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt nach außen angeschlossen wird, muss es über einen
entsprechenden Windschutz verfügen.)
26
Spitze: mindeste Öffnung 1000 cm
Fuss : mindeste Öffnung
(Abbildung 7 auf Seite 42
45):
300 cm
2
(*B1) Aussenlufteinlass für den Kamin, wenn anwesend 150 cm
(B2) Aussenlufteinlass für den Lüfter, wenn anwesend 150 cm
(C ) Innenlufteinlass für den Lüfter, wenn anwesend 150 cm
Abbildung 7 auf Seite 42
2
750 cm
2
Pos. 6) wird auf den Oberteil des Haubenablenkblech angelegt (20 cm von der
Abbildung 15 auf Seite 45
MONOBLOCCO 500 ANGOLO - 800 ANGOLO
-
Abbildung 14 auf Seite
2
2
2
haben. Es darf eine Länge von höchstens
44.
6098401 - IT-EN-DE-FR