zu schwerwiegenden Beschädigungen an der gesamten Anlage führen. Das Füllen der Anlage muss mittels eines Füllschlauchs
direkt von der Wanne des offenen Gefäßes aus erfolgen, um zu vermeiden, dass ein übermäßiger Druck des Wasserleitungsnetzes
den Kessel des Ofens verformt.
Die Anlage muss konstant auf vollem Wasserfüllstand gehalten werden, auch dann, wenn der Ofen nicht in Betrieb ist. Während der
Winterzeit erfordert eine Zeit des Stillstands gegebenenfalls die Zugabe von Frostschutzmittel.
3.2.
GESCHLOSSENE Ausdehnungsgefäß
Die Anlage mit GESCHLOSSENE Ausdehnungsgefäß muss VERPFLICHTEND mit folgenden Elementen ausgestattet sein:
1. SICHERHEITSVENTIL von 3 bar: Der höchstzulässige Betriebsdruck für die Anlage beläuft sich auf 3 bar (entspricht einer Wassersäule
von 30 m), höhere Drücke können Verformungen und ein Bersten des Kessels bewirken. ACHTUNG: der innere Durchmesser des
Zuleitungsrohres, das Thermoprodukt mit dem Sicherheitsventil verbindet, muss dem inneren Durchmesser der am Gerät vorgesehenen
Zuleitungsverbindung entsprechen. Dieses Verbindungsrohr muss nicht mit Sperrvorrichtungen versehen sein.
2. ANTIKONDENSATIONSMISCHVENTIL – (siehe Kapitel 3.3)
3. AUTOMATISCHE
WAERMEABLASSVENTIL
FÜHLERSICHERUNG
4. GESCHLOSSENES AUSDEHNUNGSGEFÄSS mussen an Rückkehr des Geräts angeschlossen werden. ACHTUNG: der innere
Durchmesser des Zuleitungsrohres, das Thermoprodukt mit dem angeschlossen Expansionstank, muss dem inneren Durchmesser der
am Gerät vorgesehenen Zuleitungsverbindung entsprechen. Dieses Verbindungsrohr muss nicht mit Sperrvorrichtungen versehen sein.
5. THERMOSTAT ZUR STEUERUNG DES ZIRKULATORS
6. THERMOSTAT ZUR AKTIVIERUNG DES AKUSTISCHEN ALARMS
7. AKUSTISCHER ALARM
8. TEMPERATURANZEIGER
9. DRUCKANZEIGER
10. UMLAUFSYSTEM
ACHTUNG: Die SICHERHEITSVORRICHTUNGEN müssen an Bord der Maschine wie in Kapitel 3.1. All diese Elemente dürfen
keinesfalls über Abfangorgane verfügen, die dieses ungewollt ausschließen könnten und müssen sich in Räumlichkeiten befinden, die
Frostgeschützt sind, das es bei Frost zum Bruch oder sogar zur Explosion des Heizkessels kommen könnte.
Die Heizgeräte für den Hausgebrauch müssen VERPFLICHTEND in eine Heizanlage mit GESCHLOSSENEM GEFÄSS installiert werden
und einen schon werkseitig vorgesehenen Kühlkreislauf umfassen, der mittels eines Sicherheits-Thermoventils (siehe Kapitel 3.4) zu
aktivieren ist und keine Hilfsenergie erfordert. Es muss gewährleistet sein, dass die vorschriftsmäßig eingestellte Höchsttemperatur nicht
überschritten wird. Die Verbindung zwischen der Vorsorgungseinheit und dem Ventil darf nicht mit Sperrvorrichtungen versehen sein. Der
Druck vor dem Kühlkreislauf muss mindestens 1,5 bar betragen.
3.3.
ANTIKONDENSATIONSMISCHVENTIL (als OPTIONAL erhältlich ist)
Das Antikondensationsmischventil findet bei Wärmegeneratoren mit festen Brennstoffen Anwendung, da es einen Rücklauf des kalten
Wassers in den Wärmetauscher verhindert
Die Abschnitte 1 und 3 sind immer offen und gewährleisten gemeinsam mit der am Rücklauf (R), installierten Pumpe die Zirkulation des
Wassers im Wärmetauscher des Biomasse-Kessels (CB).
Eine hohe Rücklauftemperatur ermöglicht einer Verbesserung der Effizienz, reduziert die Entstehung von Kondensation durch Dampf und
verlängert die Lebensdauer des Kessels.
Die handelsüblichen Ventile sind unterschiedlich tariert. Die Firma La NORDICA empfiehlt die Verwendung des Modells 55°C mit
Hydraulikanschlüssen von 1". Sobald die eingestellte Temperatur des Ventils erreicht ist, wird der Abschnitt 2 geöffnet und das Wasser des
Kessels führt über den Vorlauf (M) zur Anlage.
WICHTIG: Wird diese Vorrichtung nicht installiert, dann verfällt die Garantie des Wärmetauschers.
3.4.
AUTOMATISCHE WAERMEABLASSVENTIL DSA (als OPTIONAL erhältlich ist)
Die Heizgeräte mit festen Brennstoffen müssen mit den von den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen Sicherheitsvorrichtungen installiert
werden. Daher ist der Ofen mit einer Rohrschlange für den Wärmeablass ausgestattet.
Die Rohrschlange für den Wärmeablass muss auf einer Seite an das Wassernetz (A -
anderen an das Ablassnetz (C) angeschlossen werden. Das automatische waermeablassventil DSA, dessen Kolben am Anschluss B zu
montieren ist, schaltet bei Erreichen der Sicherheitstemperatur die Zuführung von Kaltwasser in die Rohrschlange im Kessel frei und lässt
gleichzeitig die überschüssige Wärme über das Rohr C zu einem speziell dafür installierten Ausgang ab. Der Druck vor dem Kühlkreislauf
muss mindestens 1,5 bar betragen.
WARNUNG: Wir werden nicht für eine nicht mit den Vorschriften dieser Anweisungen übereinstimmende Anlage oder im Falle
von Anwendung von nicht gebrauchsgeeigneten Ergänzungsprodukten haften (siehe Kapitel Thermostatisch gesteuerte Ventil
VAST TECHNISCHE PROTOKOLLE).
3.5.
VERBINDUNG UND LADEN DER ANLAGE
Einige Beispiele reine indikative der Anlage erhalten Sie in Kapitel ALLGEMEINES INSTALLATIONSSCHEMA THERMOKÜCHE
während der Anschlüsse mit dem Thermoprodukte erhalten Sie im Kapitel MAßE.
ACHTUNG: Das Füllen der Anlage darf ausschließlich durch natürlichen Wasserfall in das offene Expansionsgefäß ausgeführt
werden, über die Laderohre, um zu vermeiden, dass ein überhöhter Netzdruck, den Heizkesselkörper verformt oder platzen lässt.
Während dieser Phase alle Luftablässe der Heizkörper öffnen, um zu vermeiden, dass sich Luftblasen formen, auf das Austreten des
Wassers achten, um unschöne Überschwemmungen zu vermeiden.
Die Abnahme der Dichtung der Anlage, muss mit Druck des offenen Expansionsgefäßes ausgeführt werden.
Die Anlage muss immer mit Wasser gefüllt sein, auch wenn der Gerät nicht genutzt wird. Sollte er in den Wintermonaten nicht
benutzt werden, muss man Frostschutzmittel zugeben.
30
DSA
oder
Abbildung 1 auf Seite 54
THERMISCHE
ABLAUFSICHERUNG
Abbildung 1 auf Seite 54
TERMOSOVRANA - DSA
MIT
ZWEIFACHER
- Kapitel MAßE) und auf der
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