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Wartung
4.1
Entsorgung der Akkus
Nicht mehr funktionstüchtige Elektro- und Elektronikgeräte
müssen getrennt gesammelt und einer umweltverträglichen
Verwertung zugeführt werden (entsprechend der Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte). Zur
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sind die in
dem jeweiligen Land verfügbaren Rückgabe- und
Sammelsysteme zu nutzen.
970-170g | V1.7 | 2015.09
Installationshandbuch
GSM-Modul
TeleAlarm