Der Hersteller erklärt hiermit, dass die Geräte den Vorschriften der CEE-Richtlinie 90/396 entsprechen. Die
Aufstellung hat unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zu erfolgen, dies gilt insbesondere für die Raumbelüftung
und das Ableitungssystem der Abgase.
N.B.: Die Herstellerfirma lehnt im Falle von direkten oder indirekten Schäden, die auf eine fehlerhafte Installation,
Veränderungen, mangelhafte Wartung, nicht sachgemäßen Gebrauch sowie auf sonstige, in den Verkaufsbedingungen
angeführte Fälle zurückzuführen sind, jede Verantwortung ab.
ABMESSUNGEN
MODELL
BRF 74G
BRF-78G
•
Die Installationsarbeiten, die eventuelle Umrüstung auf andere Gasarten und die Inbetriebsetzung dürfen
gemäß den geltenden Vorschriften ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
•
Die Gasinstallationen, elektrischen Anschlüsse sowie die, für die Aufstellung der Geräte vorgesehenen Räume
müssen den geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechen; besonders wichtig ist die Aufstellung des Geräts
in einem ausreichend belüfteten Raum und möglichst unter einer Abzugshaube, um die vollständige Ableitung der
während der Verbrennung entstehenden Abgase zu gewährleisten. Die für die Verbrennung benötigte Luft beträgt 2
m
3
/h pro kW der installierten Leistung.
Es ist zu überprüfen, daß die Raumlüftung nach Außen ausreichend ist und die nötige Luftzufuhr gemäß den gültigen
Normen gewährleistet wird.
Zur Information weisen wir darauf hin, daß die in öffentlichen Gebäuden installierten Geräte folgenden Bedingungen
entsprechen müssen:
Für Deutschland:
1) Folgende einschlägige Vorschriften sind bei der Aufstellung zu beachten:
• DVGW-Arbeitsblatt G 600 TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
• TRF "Technische Regeln für Flüssiggas "
• DVGW-Arbeitsblatt G634 "Installation von Großküchen-Gebrauchs-einrichtungen"
• Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
• Geltende VDE-Vorschriften
• Einschlägige Rechtsverordnungen wie Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen.
• Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens (GVU)
Für Österreich und Schweiz:
• Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Die Installation, Anpassung und Reparatur der Großküchengeräte, sowie deren Rücknahme aufgrund Schadens und die
Zulieferung von Gas können nur aufgrund eines - mit einem befugten Verkaufspunkt abgeschlossenen –
Wartungsvertrags und unter Beachtung der technischen Regeln erfolgen.
Die Geräte können freistehend oder in Kombination mit anderen Geräten unseres Programms aufgestellt werden.
Zwischen brennbaren Stellwänden und dem Gerät muß ein Mindestabstand von 10 cm eingehalten werden. Bei
Unterschreitung dieses Abstand oder bei Aufstellung des Gerätes auf einem brennbaren Fußboden bzw. Unterlage, ist
die Anbringung eines wärmeisolierenden Materials unbedingt erforderlich (Siehe TRGI).
Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt
werden.
Mit Hilfe der Gerätefüsse kann das Gerät in der Höhe verstellt werden und es ist möglich eventuelle Höhenunterschiede
zu den nebenstehenden Möbeln auszugleichen.
DE
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
INSTALLATION
GESAMT-
NENNLEISTUNG
cm
KW
40x70x90h
6,95
80x70x90h
13,9
AUFSTELLUNG DES GERÄTS
BELÜFTUNGSKONTROLLE
AT
CH
TANK
KAPAZITÄT
lt.
14
32,5
15
GASANSCHLUSS
ISO 7-1
R 1/2"
R 1/2"