Die Ausrüstung darf nur innerhalb der festgelegten Einsatzbedingungen und für den
vorgesehenen Verwendungszweck benutzt werden. Das Abseil- und Rettungshubgerät darf nur
als Rettungssystem nicht als Auffangsystem verwendet werden.
Das Abseil- und Rettungshubgerät kann in vertikaler, horizontaler und geneigter Position
verwendet werden. Die Position ist abhängig von der jeweiligen Anwendung.
Vertikale Position bei lotrecht aufgehängtem Gerät an einem Anschlagpunkt.
Horizontale Position z.B. bei einer Plattformrettung.
Geneigte Position z.B. bei Befestigung des Gerätes mittels Adapter an einem Dreibaum.
3. Kontrolle
Vor Benutzung Abseil- und Rettungshubgerät einer Sicht- und Funktionsprüfung unterziehen.
Sichtprüfung auf Verschleiß, Korrosion oder Beschädigungen. Lesbarkeit der Produkt-
kennzeichnung prüfen.
Funktionsprüfung wie folgt: Jeweils einmal ziehen am linken Abfahrseil und einmal am rechten
Abfahrseil. Das Seil muß sich relativ schwer aber gleichmäßig ziehen lassen. Die Überprüfung vor
der Benutzung kann bei bestimmten, für den Notfall vorgesehenen Ausrüstungsteilen dann
entfallen, wenn diese durch eine sachkundige Person verpackt oder versiegelt wurde.
Sollten Zweifel hinsichtlich des sicheren Zustandes des Systems oder den Bestandteilen
auftreten, sind diese sofort der Benutzung zu entziehen.
Beschädigte Geräte, Auffanggurte und Seile dürfen nicht verwendet werden.
Durch Absturz beanspruchte Systeme sind ebenfalls dem Gebrauch zu entziehen und dem
Hersteller zur Wartung und erneuten Prüfung zurückzusenden.
Die Sicherheit des Benutzers ist von der Wirksamkeit und der Haltbarkeit der Ausrüstung
abhängig. Hierfür ist die regelmäßige Überprüfung eine zwingende Notwendigkeit. Die
regelmäßigen Überprüfungen dürfen nur durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller
autorisierte Person unter genauer Beachtung der Anleitung des Herstellers für regelmäßige
Überprüfung durchgeführt werden. Die Produktkennzeichnung muß immer lesbar sein.
Nach einem Rettungseinsatz Prüfung durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller
autorisierte Person vornehmen lassen.
Mindestens einmal im Jahr Prüfung durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller
autorisierte Person vornehmen lassen, auch wenn kein Einsatz des Abseilgerätes erfolgte.
Achtung: Keine Veränderungen am Produkt vornehmen!
Das Austauschen von Bestandteilen des Systems ist nicht erlaubt.
4. Benutzung
Der Anwender muss diese Gebrauchsanleitung vor der Anwendung vollständig gelesen und
verstanden haben.
Es ist zwingend notwendig, dass vor der Nutzung des Rettungsgerätes ein Rettungsplan erstellt
und implementiert wird.
Im Bremsdeckel des Abseilgerätes RG11 befindet sich eine Lüftungsöffnung. Diese ist mit einem
Aufkleber verschlossen. Vor Benutzung des Abseilgerätes RG11 ist dieser Aufkleber zu
entfernen.
4.1 Abseilen der zu rettenden Person
Das Abseil- und Rettungshubgerät RG11-Hub A darf nur von Personen benutzt werde, die in der
sicheren Benutzung unterwiesen sind und die entsprechenden Kenntnisse haben.
Achtung:
Seile beim Abfahren nicht über scharfe Kanten laufen lassen.
Seile
extremen Temperaturen oder anderen zerstörenden oder beschädigenden
Gefahren schützen.
Das Abseilen kann im Pendelbetrieb in beide Richtungen erfolgen.
Abseilgerät mit Abfahrseil so weit aus dem Kunststoffbeutel herausziehen, dass der
Karabinerhaken der sich am Abseilgerät befindet, an einem Anschlagpunkt entsprechend der
lokalen oder nationalen Vorschriften eingehakt werden kann. (siehe Bild 1) Der Anschlagpunkt
vor
scharfkantigen
Gegenständen,
Schweißfunken
Chemikalien,