Gabelhubwagen
Deutsch
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Gabelhubwagen dient zum manuellen Heben und Senken als auch zum manuellen Verfahren von
Lasten. Der Einsatz setzt ebene und befestigte Fahrbahnen voraus.
Der Gabelhubwagen ist dazu bestimmt als Stückgutförderer im innerbetrieblichen Verkehr, z. B. in
Lagerhallen der Industrie, Spedition usw. zum Transport im Nahbereich von genormten Paletten, Gitterboxen
und anderen palettierten Lasten verwendet zu werden.
Nicht geeignet für Anwendungen in explosionsgefährdeten Räumen.
Nicht geeignet für Einsatz in aggressiver Umgebung.
Nicht für Kühlhausbetrieb geeignet.
Änderungen am Gabelhubwagen sowie das Anbringen von Zusatzgeräten sind nur mit unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Technische Daten und Funktionsbeschreibung beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Der Gabelhubwagen ist Bestimmungs- und Ordnungsgemäß zu verwenden und zu betreiben.
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten.
in Deutschland z. Zt.:
EG Richtlinie 98/37/EG [2006/42/EG]
UVV BGV D27 (zu beziehen bei Carl Heymanns Verlag, Köln, Berlin)
EG Richtlinie EN 1757-2
1)
in der jeweils gültigen Fassung
Vor Inbetriebnahme sind unbedingt die vorliegende Betriebsanleitung sowie die Unfallverhü-
tungsvorschrift BGV D27 aufmerksam durchzuarbeiten.
Sicherheitshinweise
Bedienung, Montage und Wartung nur durch:
Beauftragtes, qualifiziertes Personal
Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt lassen.
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364)
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie
Kenntnisse über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebs-
verhältnisse von den für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils
erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Der Betrieb ist nur auf ebenem befestigtem Boden zulässig.
Das Befördern von Personen sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten.
Aufenthalt unter gehobener Last verboten.
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Das Ladegut muss gleichmäßig auf der Gabel verteilt werden.
Der Gabelhubwagen darf niemals bei angehobenen Gabeln beladen werden
Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt lassen.
Nie in bewegliche Teile greifen.
Festgestellte Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
Nur Originalersatzteile verwenden.
Prüfungen
Gem. BGV D27 ist der Gabelhubwagen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durch
einen Sachkundigen zu prüfen.
Wir empfehlen die Ergebnisse der Prüfungen in einem Prüfbuch festzuhalten.
technische Änderungen vorbehalten
design changes under reserve
F 08.01.016
1)
changements techniques sous réserve
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