Entsorgung Ihres benutzten Gerätes
Die EU-weite Gesetzgebung, wie sie in jedem einzelnen Mitgliedstaat gilt, bestimmt, dass
benutzte elektrische und elektronische Geräte mit dieser Markierung (links) getrennt vom
normalen Haushaltsabfall entsorgt werden müssen.
Folgen Sie beim Entsorgen eines solchen Gerätes bitte den Anweisungen Ihrer örtlichen
Behörde und/oder konsultieren Sie den Händler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.
Nach der Sammlung benutzter Geräte werden diese erneut verwendet und entsprechend den
Umweltbestimmungen recycelt. Das trägt dazu bei, die Abfallmenge zu reduzieren sowie die
negativen Auswirkungen beispielsweise von in Teilen des Geräts enthaltenem Quecksilber
auf die Gesundheit und die Umwelt möglichst gering zu halten.
Die Markierung auf elektrischen und elektronischen Geräten gilt nur für die gegenwärtigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
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