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Rückgabe von Altbatterien und Altakkumulatoren
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten vielfach Batterien und Akkumulatoren, die auch
nach dem Gebrauch nicht in den Hausmüll dürfen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, nicht
vom Gerät fest umschlossene Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen und zu ei-
ner geeigneten Sammelstelle (z. B. Handelsgeschäft) zu bringen, wo sie unentgeltlich ab-
gegeben werden können. Batterien und Akkumulatoren enthalten möglicherweise Stoffe,
die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden können. Bei entnommenen li-
thiumhaltigen (Li-) Batterien und Akkumulatoren sind die Pole z. B. mit einem Klebeband
abzukleben, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden.
Die Kennzeichnung der Batterie bzw. des Akkumulators gibt weitere Hinweise. Die durch-
gestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie die Batterien und Akkumulatoren auf keinen Fall
in den Hausmüll werfen dürfen. Ist die durchgestrichene Mülltonne mit einem oder mehre-
ren der aufgeführten chemischen Zeichen gekennzeichnet, enthalten diese Blei (Pb), Cad-
mium (Cd) und/oder Quecksilber (Hg).
Altbatterien und Altakkumulatoren enthalten wichtige Rohstoffe und können wiederverwer-
tet werden. Die getrennte Sammlung von Altbatterien und Altakkumulatoren erleichtert die
Behandlung und das Recycling.
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