Ersatzteilservice; Gewährleistungsbedingungen; Reach - Schneider Airsystems SNG-SK 50 SYS Notice D'utilisation D'origine

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  • FRANÇAIS, page 31
D
KLG / KNG / SNG /PNG
Störung
F
Keine Klammern /
Nägel werden trans-
portiert
*Zur Fehlerbehebung: Informationen aus Kapitel "Technische Daten" Bedienungsanleitung Teil 1 entnehmen!
**siehe Kapitel: "Bestimmungsgemäße Verwendung" Bedienungsanleitung Tei 1!
***Zur Fehlerbehebung: Kapitel: "Inbetriebnahme" lesen!
****Zur Fehlerbehebung: Kapitel: "Wartung" lesen!
Wenden Sie sich im Bedarfsfall an unsere Service-Mitarbeiter, siehe letzte Seite.
2.8

Ersatzteilservice

Die aktuellen Explosionszeichnungen und Er-
satzteillisten zu unseren Produkten stehen
Ihnen auf unserer Website www.schneider-
airsystems.com/td/ zur Verfügung. Mit spe-
ziellen Fragen wenden Sie sich bitte an den
Schneider Druckluft Service Ihres Landes
(Adressen im Service-Anhang) oder an Ihren
Händler.
2.9
Gewährleistungsbedin-
gungen
Grundlage für Gewährleistungsansprü-
che: komplettes Gerät im Originalzustand /
Kaufbeleg.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen
erhalten Sie auf Material- und Ferti-
gungsfehler:
nur privater Gebrauch 2 Jahre;
gewerblicher Gebrauch 1 Jahr
Ausgeschlossene
sprüche: Verschleiß- / Verbrauchsteile; un-
II/ 6
Ursache
Keine Klammern / Nägel im
Magazin
Stößel geht nicht zurück
Klammer- / Nagelschieber
defekt
Magazinfeder defekt
Gewährleistungsan-
Behebung
Passende Klammern / Nägel rich-
tig einsetzen
Arbeitsdruck (Fließdruck) erhö-
hen. Maximalen Arbeitsdruck be-
*
achten
oder
an
GmbH oder einen autorisierten
Servicepartner wenden.
An Schneider Druckluft GmbH
oder einen autorisierten Service-
partner wenden.
Magazinfeder wechseln oder
an Schneider Druckluft GmbH
oder einen autorisierten Service-
partner wenden.
sachgemäßer
Gebrauch;
falscher Druck; Manipulation / Zweckent-
fremdung; mangelnde / falsche / keine War-
tung oder Schmierung; Stoß / Schlag;
Staub- / Schmutzanfall; nicht zulässige / fal-
sche Arbeitsweise; falsche Energie; nicht /
ungenügend aufbereitete Druckluft; Nichtbe-
achten der Bedienungsanleitungen; falsche
Verarbeitungs- / Arbeitsmittel.

2.10 REACh

REACh ist die seit 2007 in ganz Europa gülti-
ge Chemikalienverordnung. Wir als „nachge-
schalteter Anwender", also als Hersteller von
Erzeugnissen sind uns unserer Informations-
pflicht unseren Kunden gegenüber bewusst.
Um Sie immer auf den neuesten Stand hal-
ten zu können und über mögliche Stoffe der
Kandidatenliste in unseren Erzeugnissen zu
informieren, haben wir folgende Website für
Sie eingerichtet:
www.schneider-airsystems.com/reach
****
Schneider
Druckluft
****
****
****
Überlastung
/

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