Eingeschränkte Garantie
Digital Security Controls (DSC) garantiert, dass das Produkt unter normalen Nutzungsbedingungen für
einen Zeitraum von 12 Monaten ab Verkaufsdatum frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist
und DSC wird zur Erfüllung dieser Garantie nach eigenem Ermessen das mangelhafte Gerät nach Ein-
sendung des Geräts an sein Reparaturcenter ersetzen oder reparieren. Diese Garantie erstreckt sich aus-
schließlich auf Mängel an Teilen und in der Verarbeitung und nicht auf Transportschäden, Schäden
außerhalb der Kontrolle von Digital Security Controls wie Blitzschlag, Überspannung, mechanische Ein-
wirkung, Wasserschäden oder Schäden wegen missbräuchlicher und unsachgemäßer Verwendung oder
wegen Veränderungen am Gerät. Die vorstehende Garantie gilt nur für den Ersterwerber und ersetzt alle
anderen ausdrücklichen oder implizierten Garantien und alle anderen Verpflichtungen oder Haftungen
seitens Digital Security Controls. Digital Security Controls gestattet keinen anderen Personen die Hand-
lung in seinem Auftrag, um diese Garantien zu ändern oder zu modifizieren, noch andere Garantien
oder Haftungen bezüglich dieses Produkts zu übernehmen. In keinem Fall haftet Digital Security Con-
trols für direkte, indirekte oder Folgeschäden, Gewinnentgang, Zeitverlust oder sonstige Verluste, die
dem Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf, der Installation, dem Betrieb oder dem Ausfall des Pro-
dukts entstehen.
Warnung: Digital Security Controls empfiehlt, dass das gesamte System regelmäßig getestet wird. Trotz
regelmäßiger Tests und aufgrund, jedoch nicht hierauf beschränkt, krimineller Sabotage oder Strom-
ausfall, ist es möglich, dass dieses Produkt nicht erwartungsgemäß funktioniert. Wichtige Hinweise:
Änderungen und Anpassungen, die nicht ausdrücklich von DSC genehmigt wurden, können die Berech-
tigung des Benutzers zum Betrieb dieses Geräts aufheben.
WICHTIG - AUFMERKSAM LESEN: DSC-Software, die mit oder ohne Produkte und Komponenten
erworben wird, ist urheberrechtlich geschützt und wird unter folgenden Lizenzbedingungen erworben:
Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung („EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen
(Unternehmen, Privatperson oder Körperschaft als Käufer der Software und entsprechender Hardware)
und Digital Security Controls, ein Geschäftszweig von Tyco Safety Products Canada Ltd. („DSC"), dem
Hersteller der integrierten Sicherheitssysteme und dem Entwickler der Software sowie entsprechenden
Produkten oder Komponenten („HARDWARE"), die Sie erworben haben.
Ist das DSC-Softwareprodukt („SOFTWAREPRODUKT" oder „SOFTWARE") vorgesehen, von
HARDWARE begleitet zu werden und wird NICHT von neuer HARDWARE begleitet, dürfen Sie das
SOFTWAREPRODUKT nicht benutzen, kopieren oder installieren. Das SOFTWAREPRODUKT umfasst
Computersoftware und kann zugehörige Medien, Druckmaterialien und „Online-" oder elektronische
Dokumentation enthalten.
Jegliche Software, die zusammen mit dem SOFTWAREPRODUKT überlassen wird, ist eine separate
Endverbraucher- Lizenzvereinbarung zugeordnet, welche für Sie entsprechend der Bedingungen der
Lizenzvereinbarung lizenziert ist.
Durch Installation, Kopieren, Download, Speicherung, Zugriff oder sonstige Nutzung des Soft-
wareprodukts stimmen Sie diesen Lizenzbedingungen uneingeschränkt zu, selbst wenn diese End-
verbraucher-Lizenzvereinbarung eine Modifizierung einer früheren Vereinbarung oder eines Vertrages
ist. Stimmen Sie den Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nicht zu, dann ist DSC
nicht gewillt, das SOFTWAREPRODUKT für Sie zu lizenzieren und Sie haben kein Nutzungsrecht.
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechte und internationale Urheberrechtsvereinbarungen
sowie durch Immaterialgüterrecht geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. LIZENZBEWILLIGUNG Diese EULA gibt Ihnen folgende Rechte:
(a) Software-Installation und Nutzung - Für jede von Ihnen erworbene Lizenz dürfen Sie nur eine Kopie
des SOFTWAREPRODUKTS installieren.
(b) Speicherung/Netzwerknutzung - Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht gleichzeitig auf ver-
schiedenen Computern, einschließlich Workstation, Terminal oder sonstigen elektronischen Geräten
(„Geräte") installiert, darauf zugegriffen, angezeigt, ablaufen gelassen oder gemeinsam genutzt werden.
Mit anderen Worten, falls Sie mehrere Workstations haben, müssen Sie für jede Workstation, auf wel-
cher die SOFTWARE benutzt wird, eine eigene Lizenz erwerben.
(c) Sicherungskopie - Sie können BackupKopien des SOFTWAREPRODUKTS erstellen, aber Sie dürfen
jeweils nur eine Kopie je Lizenz installiert haben. Sie dürfen die Sicherungskopie ausschließlich zur
Archivierung benutzen. Sie dürfen keine anderen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich
der die SOFTWARE begleitenden Druckmaterialien, erstellen, außer wie in dieser Endverbraucher-
Lizenzvereinbarung ausdrücklich zugelassen.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGENS
(a) Einschränkungen zu Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung - Reverse Engi-
neering, Dekompilierung und Disassemblierung des SOFTWAREPRODUKTS sind nicht zulässig, außer
und nur soweit solche Aktivität ausdrücklich durch geltendes Recht, unabhängig von diesen Ein-
schränkungen, zugelassen ist. Sie dürfen die Software ohne schriftliche Erlaubnis eines leitenden Ange-
stellten von DSC nicht verändern oder modifizieren. Sie dürfen keine Eigentumshinweise, Markierungen
oder Aufkleber vom Softwareprodukt entfernen. Sie müssen auf angemessene Weise dafür sorgen, dass
die Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung eingehalten werden.
(b) Trennung von Komponenten - Das Softwareprodukt ist als Einzelprodukt lizenziert. Seine Kom-
ponenten dürfen nicht zur Nutzung auf mehr als einem HARDWARE-Gerät getrennt werden.
(c) Einzelnes INTEGRIERTES PRODUKT - Haben Sie diese SOFTWARE gemeinsam mit HARDWARE
erworben, dann ist das SOFTWAREPRODUKT gemeinsam mit der HARDWARE als einzelnes inte-
griertes Produkt lizenziert. In diesem Fall darf das SOFTWAREPRODUKT nur mit der HARDWARE
benutzt werden, wie in dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ausgeführt.
(d) Miete - Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, leasen oder ausleihen. Sie dürfen es
anderen nicht zur Verfügung stellen oder es auf einem Server oder einer Website einstellen.
(e) Übertragung des Softwareprodukts - Sie dürfen all Ihre Rechte unter dieser Endverbraucher-Lizenz-
vereinbarung nur als Teil eines permanenten Verkaufs oder einer Übertragung der HARDWARE über-
tragen, vorausgesetzt, dass Sie keine Kopien behalten, Sie das gesamte SOFTWAREPRODUKT
(einschließlich allen Komponenten, Medien und Druckmaterialien, allen Aktualisierungen und dieser
Endverbraucher-Lizenzvereinbarung) übertragen und unter der Voraussetzung, dass der Empfänger den
Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung zustimmt. Ist das SOFTWAREPRODUKT eine
Aktualisierung, so muss eine Übertragung auch alle vorherigen Versionen des SOFTWAREPRODUKTS
umfassen.
(f) Kündigung - Ohne Beeinträchtigung anderer Rechte kann DSC diese Endverbraucher-Lizenz-
vereinbarung kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nicht ein-
halten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und aller seiner
Komponenten zerstören.
(g) Marken - Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte in Verbindung mit
Marken oder Dienstleistungsmarken von DSC oder seinen Zulieferern.
3. COPYRIGHT - Alle Titel und gewerblichen Schutzrechte in und zu dem SOFTWAREPRODUKT (ein-
schließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Bilder, Fotos und Text eingeschlossen im
SOFTWAREPRODUKT), die begleitenden Druckmaterialien und alle Kopien des
SOFTWAREPRODUKTS stehen im Eigentum von DSC oder seinen Zulieferern. Sie dürfen die beglei-
tenden Druckmaterialien des SOFTWAREPRODUKTS nicht kopieren. Alle Titel und Imma-
terialgüterrechte an den Inhalten, auf die Sie durch das SOFTWAREPRODUKT zugreifen können, sind
das Eigentum der entsprechenden Eigentümer der Inhalte und sind möglicherweise durch Urheberrecht
oder andere Immaterialgüterrechte und Vereinbarungen geschützt. Diese Endverbraucher-Lizenz-
vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte zur Benutzung dieser Inhalte. Alle Rechte, nicht ausdrücklich
unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt, bleiben durch DSC und seine Zulieferer vor-
behalten.
4. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN – Sie stimmen zu, das SOFTWAREPRODUKT nicht in Länder oder an
Personen zu exportieren oder zu reexportieren, welche den kanadischen Exportbeschränkungen unter-
liegen.
5. RECHTSWAHL - Diese Software-Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario,