Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den
Kassenbon gut auf. Dieser wird als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses Produkts
ein Material- oder Fabrikationsfehler auf, wird das Produkt von
uns – nach unserer Wahl – für Sie kostenlos repariert, ersetzt oder
der Kaufpreis erstattet. Diese Garantieleistung setzt voraus, dass
innerhalb der Dreijahresfrist das defekte Gerät und der Kaufbeleg
(Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben wird, worin
der Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie
das reparierte oder ein neues Produkt zurück. Mit Reparatur oder
Austausch des Produkts beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon
beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
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SSA 3 A1