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CH
Sicherheit
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Go-Kart ist ausschließlich als Spielzeug für Kinder von drei bis sechs Jahren und
einem Körpergewicht von maximal 50 kg konzipiert. Es ist ausschließlich für den Pri-
vatgebrauch bestimmt und nicht für den gewerblichen Bereich geeignet.
Verwenden Sie das Go-Kart nur wie in dieser Bedienungsanleitung beschrieben.
Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß und kann zu Sachschä-
den oder sogar zu Personenschäden führen. Beachten Sie auch die lokalen gesetzli-
chen Bestimmungen für den Gebrauch dieses Go-Karts.
Der Hersteller oder Händler übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch nicht
bestimmungsgemäßen oder falschen Gebrauch entstanden sind.
Sicherheitshinweise
ACHTUNG!
Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.
Erstickungsgefahr wegen verschluckbarer Kleinteile
und Verpackungsmaterialien!
− Halten Sie das Go-Kart und seine Kleinteile von Kinder unter
3 Jahren fern.
− Halten Sie das Verpackungsmaterial von Kindern fern. Sie kön-
nen sich beim Spielen darin verfangen und ersticken.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr!
Bei unsachgemäßem Gebrauch des Go-Karts besteht Ver-
letzungsgefahr.
− Das Go-Kart darf nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt
werden.
− Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind bei der Benutzung stets Schu-
he, Knieschützer und einen Helm trägt.
− Das Go-Kart darf niemals im Straßenverkehr benutzt werden.
− Das Go-Kart darf niemals auf Stufen, abschüssigem Gelände
und in der Nähe von Swimmingpools benutzt werden.
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