Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung
in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauff orderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der
sachgerechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpfl ichtet. Das Altgerät kann hierfür
auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der nationalen
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroff en sind den Altgeräten beigefügte
Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation und Begleitpapieren der Produkte,
auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der iSC GmbH zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
Anl_GE_CT_36_30_Li_E_SPK2.indb 17
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03.11.2017 11:17:23
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