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Entsorgung
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte das Nachtsichtgerät einmal nicht mehr
benutzt werden können, so ist jeder Verbrau-
cher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte ge-
trennt vom Hausmüll, z. B. bei einer
Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils, abzu-
geben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fach-
gerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die
Umwelt vermieden werden. Deswegen sind Elektroge-
räte mit dem hier abgebildeten Symbol
gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflich-
tet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie
Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle in Ihrer Gemeinde/ Ihrem Stadt-
teil oder im Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden
können.
* gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
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KUNDENDIENST
GARANTIEKARTE
DIGITALES NACHTSICHTGERÄT
NV 400DC
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* Wir empfehlen, die Rechnung mit dieser Garantiekarte aufzubewahren.
Ort des Kaufs
Beschreibung der Störung
KUNDENDIENST
Schicken Sie die ausgefüllte
Garantiekarte zusammen mit dem
defekten Produkt an:
Sertronics AG
MODELL: NV 400DC
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Lindächerstrasse 1
5413 Birmenstorf
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ARTIKEL-NR.: 92890
12/2015
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