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01.04.2003 8:26 Uhr
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Defekte an Zubehörteilen führen nicht zum Umtausch des Gerätes, sondern wer-
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den kostenlos im Austausch zugesandt. In diesem Fall nicht das Gerät einschicken,
sondern nur das defekte Zubehörteil bestellen! Glasbruchschäden sind grundsätz-
lich kostenpflichtig!
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen (z.B. Motorkohlen,
Knethaken, Antriebsriemen, Ersatzfernbedienung, Ersatzzahnbürsten, Sägeblättern
usw.), als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen
nicht unter die Garantie und sind deshalb kostenpflichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen vom entsprechenden
Fachhandel oder Reparaturservice kostenpflichtig ausgeführt werden.
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