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Feder beschädigt
Achse verbogen
Spannstifte fehlen
Klemme öffnet/schließt schwer
11. 5 JAHRE GARANTIE
REMA gewährt Endbenutzern 5 Jahre Garantie auf ihre Hebeklemmen.
Diese Garantie gilt nur für den ursprünglichen Endbenutzer der Hebeklemme und unter
der Voraussetzung, dass das Hebemittel während der gesamten Garantiefrist den Anweisungen
des Herstellers und Verkäufers gemäß inspiziert, geprüft und gewartet wird. Die
Garantiefrist beträgt 5 Jahre ab Verkaufsdatum. Die Garantie unterliegt den hier genannten
Bestimmungen und Bedingungen.
11a. BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN
Nur Mängel als Folge von Herstellungsfehlern, die bei normalem Gebrauch auftreten, werden
von der Garantie abgedeckt. Von der Garantie ausgeschlossen ist Verschleiß an Teilen
wie z. B. Zahnkreisen, Zahnsegmenten, Spannfedern usw. Wenn innerhalb der Garantiefrist
ein Mangel festgestellt wird, wird die Hebeklemme nach Ermessen des Herstellers ersetzt
oder repariert.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Klemmen mit Mängeln die auf Folgendes zurückzuführen
sind:
-
Normaler Verschleiß.
-
Überlastung.
-
Unsachgemäßer oder nachlässiger Gebrauch.
-
Beschädigungen.
-
Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Maßnahmen.
-
Heben von anderem Hebegut als auf der Klemme oder in der Bedienungsanleitung
angegeben.
-
Modifikationen/Änderungen an der REMA-Klemme.
-
Unsachkundiger Gebrauch der Klemme und Nichteinhaltung der Anweisungen in der
betreffenden Bedienungsanleitung.
-
Wartungs- und/oder Revisionsarbeiten, die nicht von REMA durchgeführt wurden.
Der Hersteller haftet nicht für Nebenschäden oder Schäden, die sich aus dem Gebrauch der
Hebeklemme oder einem Verstoß gegen die Garantie ergeben.
11b SICHERHEITSINSPEKTION
Alle Inspektionen und Reparaturen müssen in das Inspektionsschema eingetragen werden.
Dies gilt nicht nur für die eigenen Inspektionen, sondern auch für Inspektionen, die von
REMA vorgenommen werden. Wenn die Einheit zur Inspektion oder Wartung gegeben wird, muss
das Wartungsheft immer mitgeliefert werden.
Schäden an der Hebeklemme
Werden Verschleiß oder Beschädigungen in irgendeiner Form festgestellt, ist folgendermaßen
vorzugehen:
1. Die Klemme außer Betrieb nehmen (Datum der Außerbetriebnahme notieren).
2. Versuchen, die Ursache des Defekts zu ermitteln, z. B. (die vollständige Liste finden Sie in Kap.
1):
-
Überlastung
-
Unsachgemäßer Gebrauch (die Klemme ist nicht zum Ziehen oder Schleppen von Objekten
geeignet)
-
Unsachkundiger Gebrauch
Verschleiß der Feder
Klemme überlastet
Falsche Montage
Keilnut verschmutzt Klemme
überlastet Klemme
verschmutzt Verschleiß der
Klemme
22
Ausmustern
Ausmustern
Spannstifte montieren
Reinigen Ausmustern Reinigen
Ausmustern

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