2. SICHERHEITSHINWEISE UND ERKLÄRUNGEN
2.1. BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Bestimmungsgemäß ist das Stativ zum vertikalen (senkrechten) Heben und Senken von Lasten ausgelegt.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet weder der Hersteller, noch der Lieferant.
Das Risiko hierfür trägt der Benutzer.
Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung ist unter anderem auf folgende Punkte zu achten:
• Standfestigkeit des Stativs
• Einhaltung von Tragfähigkeiten
• Seile frei von Beschädigungen
• Bei der Verwendung von Scheinwerfertraversen ist darauf zu achten, dass diese symmetrisch belastet sind
Die Auswahl und Dimensionierung aller im Kraftfluss befindlichen Elemente wie Hängepunkte und Anschlagmit-
tel, hat durch den Betreiber unter der Berücksichtigung der jeweils auftretenden Belastungen und Gefährdungen
zu erfolgen.
Tritt bei diesem technischen Erzeugnis ein Mangel auf, durch den für die beteiligten Personen sonst nicht
abwendbare Gefahren entstehen können, ist die Anlage unverzüglich stillzulegen. Der weitere Betrieb ist bis zur
Mängelbeseitigung zu untersagen.
Eine andere als die bestimmungsgemäße Verwendung ist grundsätzlich vorher mit dem Hersteller bzw. Vertrieb
abzustimmen.
2.2. MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG
Es gelten folgende Einsatz- und Bedienverbote:
• Heben von Personen
• Überschreiten der zulässigen Tragfähigkeiten entsprechen der Angaben
• Betreiben bei fehlenden oder unleserlichen Warn- und Sicherheitshinweisen
• Durchführung von Reparaturen ohne Fachkenntnis
• Unbeaufsichtigter Betrieb der Anlage
• Bedienung durch Unbefugte
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