Wartung; Ausserordentliche Wartung; Entsorgung - Promac MX-105 Mode D'emploi

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Wartung

Nachstehend sind die wichtigsten Wartungseingriffe angeführt. Die Nichteinhaltung der vorgesehenen Arbeiten
bedingt einen vorzeitigen Verschleiß und geringere Leistung der Maschine.
HINWEIS: Vor jedem Wartungseingriff oder Werkzeugwechsel ist die Maschi-
ne vom Stromnetz zu trennen.
Tägliche Wartung
- Allgemeine Reinigung der Maschine.
- Kontrolle des Werkzeugverschleisses, wie das Rührwerkzeug.
Wöchentliche Wartung
- Nachziehen aller zugänglichen Schrauben.
- Kontrolle der Kohlenbürsten - Kohlendeckel entfernen und Kohlen auf Verbrauch kontrollieren. Ist die Abnüt-zung
weiter als die Markierung (Standardline), muß die Kohlenbürste ersetzt werden.

AUSSERORDENTLICHE WARTUNG

Die ausserordentliche Wartung ist vom Fachpersonal durchführen zu lassen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich
an Ihren Maschinenhändler zu wenden.
Als ausserordentliche Wartung ist auch die Wiederherstellung der Schutzabdeckungen und Sicherheitsvorrich-
tungen anzusehen.
AUSSERBETRIEBSETZUNG
Wenn die Bohrmaschine längere Zeit nicht verwendet wird, empfiehlt es sich:
- den elektrischen Netzstecker zu ziehen.
- die Maschine sorgfältig zu reinigen und ausreichend zu konservieren.

ENTSORGUNG

Allgemeine Vorschriften
Bei der endgültigen Abrüstung und Verschrottung der Maschine muss der Art und der Zusammensetzung der zu
entsorgenden Materialien Rechnung getragen werden. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Eisenhaltige Materialien und Gusseisen, die allerdings immer nur aus Metall bestehen, bei welchem es sich um
einen sekundären Rohstoff handelt, müssen, vorbehaltlich der Vergütung der enthaltenen Bestandteile, den zur
Einschmelzung ermächtigten Eisenwerken übergeben werden.
- Die elektrischen Bestandteile, einschließlich Netzkabel und elektronisches Material, welches als dem städ-tischen
Müll assimilierbar eingestuft wird, kann direkt der Verwaltung der Müllabfuhr übergeben werden.
- für die gebrauchte Mineral-, synthetischen oder gemischten Öle, wasserlöslichen Öle und Fette, bei welchen es
sich um Spezialmüll handelt, muß man sich zwecks Lagerung, Transport und anschliessender Entsorgung an das
Konsortium für Gebrauchtöle wenden.
Anmerkung: Da die Vorschriften und Gesetze für die Entsorgung in dauerndem Wandel begriffen sind und daher
Änderungen und Neubestimmungen unterliegen, ist der Verwender angehalten, sich über die jeweiligen Vorschriften
zur Abrüstung der Werkzeugmaschinen zu unterrichten, die von den oben genannten Normen abweichen können.
Die angeführten Hinweise sind in jedem Fall als allgemein und rein richtungsweisend anzusehen.
MX-105/ MX-120/ MX-140/ MX-160
max. Abnützung
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