DIE PLATZIERUNG
Um das Gerät ordnungsgemäß zu betreiben und aufzustellen, müssen alle vorgeschriebenen Vorschrift en und
Gesetze des Landes beachtet werden.
Packen Sie das Gerät aus und vergewissern Sie sich, dass das Gerät nicht durch den Transport beschädigt worden ist.
Stellen Sie das Gerät auf eine waagerechte Fläche (maximale Unebenheit bis zu 2°). Kleinere Unebenheiten können
durch Stellfüße ausgeglichen werden.
Wenn das Gerät an Möbelwänden aufgestellt wird, müssen diese einer Temperatur von bis zu 60°C standhalten
können. Die Installation, Einstellung und Inbetriebnahme muss von einer qualifizierten und dazu befugten Person
gemäß den geltenden Normen durchgeführt werden.
Das Gerät kann separat oder in Reihe mit Geräten aus unserer Produktion installiert werden. Es muss ein
Mindestabstand von 10 cm zu brennbaren Materialien eingehalten werden. In diesem Fall ist es notwendig, für
entsprechende Anpassungen zu sorgen, um die Wärmedämmung der brennbaren Teile zu gewährleisten.
Das Gerät darf nur auf einer nicht brennbaren Fläche oder an einer nicht brennbaren Wand aufgestellt werden.
Der minimal erforderliche Außenlu strom für Geräte der Ausführung A liegt je nach Gerätetyp zwischen 5
und 20m3/h. Dies hängt von den Installationsvorschri en des Bestimmungslandes ab.
Die vom Hersteller oder seinem Vertreter gelieferten Geräteteile dürfen vom Installateur nicht umgebaut
werden.
Das Gerät muss in einer angemessen belü eten Umgebung installiert werden.
TECHNISCHE HINWEISE ZUR INSTALLATION UND REGELUNG
Wichtig:
Zur Benützung AUSSCHLIEßLICH nur für spezialisierte Techniker
Instruktionen, die folgen, wenden sich an den Techniker, der für die Installation qualifi ziert ist, damit er alle
Operationen mit der korrektesten Weise und laut der gültigen Normen durchführt.
Wichtig
Jeweils irgendeine Tätigkeit, die mit der Regulation verbunden ist u.ä, muß nur mit der aus dem Netz
ausgezogenen und abgeschalteten Einrichtung vollgezogen sein.
Solange das Gerät unter der Spannung notwendig zu halten ist, eine höchste Vorsicht zu beachten vorliegt.
9