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Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise gemäß dem europäischen
Sicherheitsstandard EN 60335-2-76.
Definition verwendeter
Fachbegriffe
Elektrozaungerät – Ein Gerät, das in regelmäßigen
Abständen Spannungsimpulse an den angeschlossenen
Zaun schickt.
Zaun – Eine Absperrung für Tiere oder zu Sicherheits-
zwecken, bestehend aus einem oder mehreren Leitern
wie beispielsweise Metalldrähte, Stangen oder Schienen.
Elektrozaun – Ein von der Erde isolierter Zaun mit
einem oder mehreren Leitern, durch den von einem
Elektrozaungerät aus Stromstöße geschickt werden.
Zaunschaltkreis – Alle leitenden Teile oder Kompo-
nenten in einem Elektrozaungerät, die galvanisch an die
Ausgangsklemmen angeschlossen sind oder angeschlos-
sen werden können.
Erdstab – Ein Metallteil, das in der Nähe eines
Elektrozaungeräts in den Boden versenkt und elektrisch
an den Erdungsanschluss des Elektrozaungeräts ange-
schlossen wird und das von anderen Erdungssystemen
unabhängig ist.
Anschlusskabel – Ein elektrischer Leiter zum Anschluss
des Elektrozaungeräts an den elektrischen Weidezaun
oder den Erdstab.
Elektrischer Weidezaun – Ein Elektrozaun zum
Hüten von Tieren oder zum Fernhalten von Tieren von
bestimmten Bereichen.
Stromführende Leiter – Drähte, durch die Hochspan-
nungsimpulse vom Elektrozaungerät geschickt werden.
Anforderungen für elektrische
Weidezäune
Elektrische Weidezäune und die zugehörigen Zusatzge-
räte sind so zu installieren, bedienen und warten, dass
die Gefahr für Menschen, Tiere und deren Umfeld so
gering wie möglich ist.
Elektrozaunkonstruktionen, bei denen die Gefahr groß
ist, dass Tiere oder Personen hängenbleiben, sind zu
vermeiden.
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Dieses Elektrozaungerät ist nicht für die Verwendung
durch unbeaufsichtigte Kinder oder behinderte Per-
sonen bestimmt, es sei denn, sie werden von einer ver-
antwortlichen Person überwacht, um zu gewährleisten,
dass sie das Elektrozaungerät sicher benutzen können.
Kinder müssen überwacht werden, um sicherzugehen,
dass sie nicht mit dem Elektrozaungerät spielen.
Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei oder
mehr verschiedene Elektrozaungeräte angeschlossen
werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektri-
scher Weidezäune, die von getrennten, unabhängig
getakteten Elektrozaungeräten gespeist werden, muss
mindestens 2 m betragen. Falls die Lücke geschlossen
werden soll, sind zu diesem Zweck elektrisch nicht-
leitende Materialien oder eine isolierte Metallabsper-
rung zu verwenden.
Stacheldrahtzaun und scharfkantiger Draht dürfen nicht
an ein Elektrozaungerät angeschlossen werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen
Weidezauns können durch einen nicht-stromführenden
Zaun mit Stacheldraht oder scharfkantigem Draht
ergänzt werden. Die Stütz vorrichtungen der stromfüh-
renden Drähte sind so auszulegen, dass zwischen den
stromführenden Drähten und der vertikalen Ebene
der nicht-stromführenden Drähte, ein Mindestabstand
von 15 cm gewährleistet ist. Der Stacheldraht und der
scharfkantige Draht sind in regelmäßigen Abständen
zu erden. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen bei
diesen Zäunen auf Abstandsisolatoren nur Geräte unter
5 Joule Impulsenergie zu verwenden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen. Siehe
"Installation und Überprüfung eines Erdungs systems".
Zwischen den Erdstäben des Elektrozaungeräts
und möglichen anderen Komponenten, die an ein
Erdungssystem angeschlossen sind, wie beispielsweise
der Schutzerdung der Strom versorgung oder der Erdung
des Telefonnetzes, ist ein Mindestabstand von 10 m
einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind

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