GEBRAUCHSANLEITUNG
Lesen Sie vor dem Gebrauch des Geräts bitte
die Gebrauchsanleitung aufmerksam durch
und bewahren Sie sie zum späteren Nachlesen
auf.
Handmixer
1.
Geschwindigkeitsregler
2.
TURBO-Taste
3.
Antriebseinheit
Taste zum Entriegeln des Zubehörs
4.
Öffnungen für Rührbesen und
5.
Knethaken
6.
Knethaken
Rührbesen
7.
8.
Stabmixeraufsatz
Taste für die Entriegelung des
9.
Stabmixeraufsatzes
10.
Abdeckung des Anschlusses des
Stabmixeraufsatzes
Zweck
Der Handmixer wird zum Mischen, Kneten und
Schlagen verwendet. Das Gerät ist ausschließlich
zum Gebrauch im Haushalt bestimmt.
Wichtige Sicherheitshinweise
Das Gerät entspricht den anerkannten
technischen Richtlinien und gültigen
Sicherheitsvorschriften für elektrische
Geräte. Reparaturen an elektrischen
Geräten dürfen nur von einem Fachmann
durchgeführt werden.
Der Hersteller haftet nicht für eventuelle
durch unvorschriftsmäßige Verwendung
oder unsachgemäße Bedienung verursachte
Schäden. Der Benutzer des Geräts muss
unbedingt folgende Hinweise beachten:
Beachten Sie beim Anschluss des Geräts
−
an das Stromnetz und bei der
Inbetriebnahme des Geräts unbedingt die
Angaben auf dem Typenschild. Prüfen
Sie, ob die Daten (Spannung und
Frequenz) Ihrer Strominstallation den
Daten des Geräts entsprechen!
Schließen Sie das Gerät nicht an das
−
Stromnetz an, wenn das Anschlusskabel
oder das Gerät Beschädigungen aufweist.
Trennen Sie das Gerät im Fall einer
−
Störung vom Stromnetz.
Trennen Sie das Gerät immer vom
−
Stromnetz, wenn Sie es nicht mehr
benutzen bzw. die Arbeit beendet haben.
Das Anschlusskabel:
−
nicht über heiße Kochstellen oder
−
offenes Feuer ziehen,
nicht über scharfe Kanten ziehen,
−
nicht zum Tragen des Geräts
−
verwenden.
−
Falls das Anschlusskabel beschädigt
wird, darf es nur von einem autorisierten
Kundendienst ausgetauscht werden.
Machen Sie ausgediente elektrische
−
Geräte für eine eventuelle weitere
Verwendung unbrauchbar. Entsorgen Sie
das Gerät im Einklang mit den
Vorschriften. Informieren Sie sich
hinsichtlich der Entsorgung von
ausgedienten elektrischen Altgeräten und
Verpackungsmaterialien bei Ihrer
Gemeinde- bzw. Ortsverwaltung.
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