Entsorgungshinweis
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Entsorgungshinweis
Innerhalb der Europäischen Union entspricht das aufge-
führte Zubehör der Richtlinie 2002/96/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte.
Zuletzt geändert durch Richtlinie 2003/108/EG
(WEEE).
Entsorgen Sie Hörsysteme, Batterien und Zube-
hör gemäß den geltenden Vorschriften.
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt Siemens die
Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie
93/42/EWG über Medizinprodukte.
Für Produkte mit e2e wireless 2.0 bestätigt Siemens die
Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie 99/5/EC
(R&TTE) über Funk und Telekommunikationssysteme.
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