7) GARANTIE
Artikel 6: Garantien
6.1 Gesetzliche Garantie der Konformität und gesetzliche Garantie gegen versteckte Mängel
a. In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften gewährt Kangui dem Kunden einerseits
die Garantie der Konformität der bestellten Produkte in dem Sinne, dass die Produkte dem erwarteten
Gebrauch und ihrer Beschreibung auf der Website entsprechen müssen, und andererseits die Garantie
gegen versteckte Mängel der bestellten Produkte, sofern diese versteckten Mänge zum Zeitpunkt des
Erwerbs bereits vorhanden waren und die Produkte für den vorgesehenen Gebrauch ungeeignet machen.
b. Gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 217-12 des französischen Verbraucherschutzgesetzes Code de la
consommation kann der Kunde die gesetzliche Konformitätsgarantie im Rahmen eines normalen Gebrauch
der Produkte für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Lieferung des Produkts unter folgenden Bedingungen
in Anspruch nehmen: Es wird vermutet, dass Konformitätsmängel während der ersten vierundzwanzig (24)
Monate ab Lieferung der Waren vorliegen, und es obliegt dem Verkäufer, den Gegenbeweis zu erbringen.
c. Gemäß den Bestimmungen der Artikel 1641 ff. des französischen bürgerlichen Gesetzbuches Code Civil kann
der Kunde für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Entdeckung des versteckten Mangels die gesetzliche
Garantie gegen versteckte Mängel, beschränkt auf (i) einen versteckten, d.h. zum Zeitpunkt des Kaufs nicht
erkennbaren, (ii) zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhandenen Mangel in Anspruch nehmen, sofern (iii)
dieser Mangel die Ware für die vorgesehene Verwendung ungeeignet macht oder eine solche Verwendung
erheblich beeinträchtigt; in diesem Fall kann der Kunde wahlweise:
• das Produkt behalten und einen Preisnachlass verlangen
• oder das Produkt zurücksenden und die Rückerstattung des bezahlten Preises sowie der Kosten
verlangen, die durch den Kauf entstanden sind.
Rekapitulation der Durchführungsmodalitäten:
- Dem Kunden steht eine Frist von zwei (2) Jahren ab Lieferung der Ware zu, um zu tätig zu werden;
- Der Kunde hat die Wahl zwischen der Reparatur oder dem Ersatz der Ware vorbehaltlich der Kostenbedingungen
gemäß Artikel L.217-9 Code de la consommation;
- Der Kunde ist hinsichtlich der Vertragswidrigkeit der Ware innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung der Ware
von der Beweispflicht befreit. Für Gebrauchtwaren wird diese Frist auf sechs (6) Monate festgesetzt.
- Die gesetzliche Konformitätsgarantie gilt unabhängig von einer eventuellen gewerblichen Garantie;
- Der Kunde kann die Garantie gegen versteckte Mängel der verkauften Sache im Sinne von Artikel 1641 des
französischen bürgerlichen Gesetzbuches Code Civil in Anspruch nehmen und in diesem Fall zwischen der
Aufhebung des Kaufvertrages oder einer Herabsetzung des Kaufpreises gemäß Artikel 1644 Code Civil wählen.
ZUR ERINNERUNG – GELTENDE RECHTSVORSCHRIFTEN:
Artikel L. 217-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes Code de la consommation:
«Der Verkäufer ist verpflichtet, eine mit dem Vertrag übereinstimmende Ware zu liefern, und er haftet für zum
Zeitpunkt der Auslieferung vorhandene Konformitätsmängel. Er haftet auch für Konformitätsmängel, die aus
der Verpackung, den Montageanleitungen oder der Installation resultieren, falls diese vertragsgemäß seiner
Verantwortung unterlag oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde.»
Art L. 217-5 Code de la consommation:
«Die Ware ist vertragskonform:
1. wenn sie für den Gebrauch geeignet ist, der üblicherweise von einer ähnlichen Ware erwartet wird, und
gegebenenfalls:
- wenn sie der Beschreibung des Verkäufers entspricht und die Eigenschaften hat, die der Verkäufer dem Käufer
in Form eines Musters oder Modells vorgelegt hat;
- wenn sie die Eigenschaften hat, die ein Käufer angesichts der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, des
Herstellers oder seines Vertreters, insbesondere in der Werbung oder Etikettierung, billigerweise erwarten kann;
2. oder wenn sie die von den Parteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Eigenschaften aufweist oder
für eine vom Käufer gewünschte, dem Verkäufer zur Kenntnis gebrachte und von ihm akzeptierte besondere
Verwendung geeignet ist.»
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