2 2 9 9 . . G G e e w w ä ä h h r r l l e e i i s s t t u u n n g g s s b b e e d d i i n n g g u u n n g g e e n n
Dauer der Gewährleistung durch den Hersteller
Unsere Schiebetorantriebe sind sorgfältig kontrollierte Qualitätsprodukte. Sollte
es trotzdem Beanstandungen geben, übernehmen wir ein Jahr die
Gewährleistung für alle Teile. Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung
verlängert sich die Gewährleitungszeit nicht.
Voraussetzungen
Die Ware muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden
sein.
Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für Ihren Gewährleistungsanspruch.
Leistungen
Unter diese Gewährleistung fallen alle Mängel, die nachweislich auf Material-
oder Fabrikationsfehlern zurückzuführen. Die Gewährleistung umfasst die
Behebung solcher Mängel im Herstellerwerk. Ersetzte Teile werden unser
Eigentum. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Gewährleistung
erlischt bei Schäden und Funktionsstörungen, verursacht durch:
• Nichtbeachtung der Montage- und Betriebsanleitungen
• unsachgemäßem Einbau und Anschluss des Antriebs
• nicht bestimmungsgemäßer Inbetriebnahme und Bedienung
• mechanische Beschädigungen durch Fall, Stoß oder Unfall
• fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
• Marder, Nager- und Insektenschäden, sowie Schäden durch andere Wild-
und /oder Haustiere
• normale Abnutzung
• Wartungsmangel
• Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
• Verwendung von Teilen fremder Herkunft
• äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser und anormale Umweltbedingungen
• unkenntlich Machen oder Entfernen des Typschilds
47