GARANTIE
GARANTIE
Der Hersteller garantiert eine zuverlässige Leistung des Heizkörpers für drei Jahre nach dem Kauf. Wenn es innerhalb dieser
3 Jahre zu Defekten am Gerät kommt, die nicht durch falsche Benutzung entstanden sind, so muss der im Vertrag genannte
Verkäufer, unter folgenden Bedingungen, die Schäden reparieren oder das Gerät ersetzen.
1.
Die Garantie ist nur in Verbindung mit den
Originaldokumenten des Kaufes gültig.
2.
Die Garantiezeit des Produkts wird ab dem
Verkaufsdatum berechnet, das auf der Garantiekarte
angegeben ist und durch den Stempel des Verkäufers
oder in Form einer Quittung bestätigt ist. Fehlt der Stempel
oder das Datum des Kaufes, so beginnt die Garantie mit
dem Herstellungsdatum.
3.
Alle Mängel die das äußere Erscheinungsbild, oder die
Ganzheit des Heizkörpers betreffen, müssen beim Kauf
geäußert werden.
4.
Im Falle eines Defektes aufgrund der Herstellung, darf
der Kunde beim Verkäufer Ersatz einfordern. Kommt
es zu Schäden durch Dritte, beispielsweise durch das
Unternehmen welches das Gerät installiert, so müssen Sie
sich für Schadensersatz an dieses Unternehmen wenden.
Die Garantie erlischt bei:
• Änderungen im Design/Konstruktion des Heizkörpers,
ausgeführt durch den Kunden;
• Fehlerhafter Benutzung des Heizkörpers, durch
Missachtung der im Benutzerhandbuch enthaltenen
Vorschriften zu Gebrauch, Instandhaltung und
Installation, sowie die Missachtung von technischen
Standards oder Sicherheitsregulationen;
• Nach der Reparatur durch ein nicht autorisiertes
Service Center oder Verkäufer;
• Vorhandener mechanischen Schäden (Risse etc.),
übermäßiger mechanischer Belastung, chemisch
aggressiver Reinigung, hohen Temperaturen, hoher
Luftfeuchtigkeit/Staubbelastung, hoch konzentrierten
Dämpfe andere übermäßigen Belastungen, die eine
Störung verursacht haben;
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5.
Das Design des Gerätes, die Ganzheit oder die
Herstellungsart können jederzeit Veränderungen
untergehen, die Ihre technischen Charakteristiken
verbessern. Solche Veränderungen dürfen ohne weitere
Bemerkung gemacht werden.
6.
Die Garantie gibt kein Recht auf Entschädigung, wenn es
zu Schäden durch einen Umbau am Gerät kommt, der
nicht vorher schriftlich vom Hersteller autorisiert wurde
und Sicherheitsregulationen missachtet.
7.
Im Falle eines Garantieanspruchs wird der Heizkörper
innerhalb von 45 Tagen repariert. Wird während dieser
Zeit klar dass der Defekt sich nicht innerhalb dieser
Zeitspanne reparieren lässt, wird eine neue Zeitspanne für
die Reparatur ausgehandelt.
• Unfälle die zu Verletzungen geführt haben,
Blitzschlag, Überflutungen, Feuerunfall oder andere
Gründe die außerhalb der Kontrolle des Herstellers
liegen;
• Jeglicher Schaden der während des Transportes
auftritt(ausgenommen wenn der Transport von
einem autorisierten Verkäufer oder dem Hersteller
durchgeführt wird);
• Schäden am Gerät durch einen Fehler im System, in
dem das Gerät benutzt wurde;
• Benutzung des Gerätes bei Überspannung(Maximal
10 % der angegebenen Stromspannung) und
bei einer Luftfeuchtigkeit von maximal 80 % bei
Temperaturen von +25 °C.