Ausgediente Elektrowerkzeuge und
Umweltschutz
• Sollte Ihr Elektrogerät eines Tages so
intensiv genutzt worden sein, dass es
ersetzt werden muss, oder Sie keine
Verwendung mehr dafür haben, so sind
Sie verpflichtet, das Elektrogerät in einer
zentralen Wiederverwertungsstelle zu
entsorgen.
• Informationen über Rücknahmestellen
Ihres Elektrogerätes erfahren Sie über
Ihre kommunalen Entsorgungsunter-
nehmen bzw. In Ihren kommunalen
Verwaltungsstellen.
• Elektrogeräte enthalten wertvolle wieder-
verwertbare Rohstoffe. Sie tragen mit
dazu bei, wertvolle Rohstoffe der Wieder-
verwendung zuzuführen, wenn Sie Ihr
Altgerät einer zentralen Rücknahmestelle
zuführen.
• Elektrogeräte enthalten auch Stoffe, die
bei unsachgemäßer Entsorgung zu
Schäden für Mensch und Umwelt bei-
tragen können.
• Das Symbol der durchgestrichenen
Mülltonne steht für die Verpflichtung,
dass das gekennzeichnete Gerät
einer getrennten Sammlung von
Elektro- und Elektronikgeräten
zur Wiederverwertung zugeführt
werden muss.
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