–
Die Luftfeuchtigkeit muss zwischen 30 % und 95 % betragen.
–
Die Maschine nicht als Transportmittel verwenden.
–
Im Brandfall möglichst einen Pulverlöscher und keinen Wasserlöscher verwenden.
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Die Schutzvorrichtungen der Maschine keinesfalls beschädigen. Alle Anweisungen zur ordentlichen Wartung sind
gewissenhaft zu befolgen.
–
Keine Gegenstände durch Öffnungen in die Maschine fallen lassen. Sind Öffnungen verstopft, Maschine nicht
verwenden. Öffnungen der Maschine frei von Staub, Fasern, Haaren und anderen Fremdkörpern halten, die den
Luftstrom verringern können.
–
Die an der Maschine angebrachten Hinweisschilder nicht entfernen oder verändern.
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Die von der Maschine ausgehenden Vibrationen sind bei bestimmungsgemäßem Einsatz ungefährlich. Der
Schwingungspegel beträgt weniger als 2,5 m/s
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Die Maschine ist nicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen und Wegen zugelassen.
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Bei Funktionsstörungen sicherstellen, dass diese nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind.
Gegebenenfalls Fachpersonal bzw. autorisierten Kundendienst benachrichtigen.
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Wenn die Maschine
•
nicht richtig funktioniert
•
beschädigt ist
•
an ungewöhnlichen Stellen Schaum oder Wasser verliert
•
im Freien abgestellt und der Witterung ausgesetzt war
•
nass geworden oder ins Wasser gefallen ist
Gerät sofort abstellen und an den Viper-Kundendienst oder Fachpersonal wenden.
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Müssen Bauteile ausgewechselt werden, stets Original Ersatzteile beim Kundendienst oder einem autorisierten
Vertragshändler anfordern.
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Zur Gewährleistung von Gerätesicherheit und -leistung die im entsprechenden Kapitel dieser Betriebsanleitung
vorgesehene planmäßige Wartung von Fachpersonal oder einem autorisierten Kundendienst durchführen lassen.
–
Vor jeglichen Wartungs-/Reparaturarbeiten alle entsprechenden Anweisungen aufmerksam lesen.
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Die Maschine nicht mit direktem oder unter Druck stehendem Wasserstrahl oder mit ätzenden Reinigungsmitteln
säubern.
–
Die Maschine enthält giftige bzw. schädliche Stoffe (elektronische Bauteile etc.), für die eine Entsorgung durch
entsprechende Stellen (siehe Kapitel „Verschrottung") gesetzlich vorgeschrieben ist. Maschine am Ende der
Lebensdauer vorschriftsmäßig entsorgen!
14019E (1) 2009-06 A
BETRIEBSANLEITUNG
2
(98/37/EEC-EN 1033/1995).
DEUTSCH
DF-100A-EU
15