9. Entsorgung
•
Elektronik-Altgeräte müssen den öffentlichen Sammelstellen zugeführt werden und dürfen nicht als
Hausmüll entsorgt werden.
•
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher zur Rückgabe
gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in
der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im
Handel) unentgeltlich zurückgeben.
•
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Zeichen
Cd (=Batterie enthält Cadmium), Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder Pb (=Batterie enthält Blei)
gekennzeichnet.
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Batterien dürfen nur im entladenen Zustand in die Altbatteriesammelgefäße bei Handel und bei öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss
Vorsorge gegen Kurzschluss getroffen werden. Ein Kurzschluss kann durch Isolieren der Pole mit
Klebestreifen verhindert werden.
und einem der chemischen Symbole
Ein-/Ausschalter,
Batteriefach
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