AKKU UND LADEGERÄT
Jeder E-Scooter ist mit einem speziellen Lithium-Polymer-Akku und einem speziellen intelligenten Ladegerät ausgestattet. Diese Zubehörteile, die mit jedem
Roller geliefert werden, haben eine eigene Nummer, bitte verwenden Sie keine Ladegeräte anderer Marken. Wenn Akku oder Ladegerät dadurch beschädigt werden,
kann der Hersteller nicht haftbar gemacht werden.
Akku
Wenn Sie Ihren E-Scooter erhalten, laden Sie bitte den Akku vor der Benutzung vollständig auf. Der Akku kann jederzeit aufgeladen werden, um sicherzustellen,
dass der Akku über eine Leistung verfügt, bei der er keinen Schaden erleidet.
WARNUNG: VERWENDEN SIE KEINE AKKUS ANDERER MARKEN, SIE FUNKTIONIEREN NICHT MIT DEM ROLLER.
Bitte laden Sie den Akku einmal alle drei Monate auf, wenn Sie den Roller nicht mehr benutzen. Ein Eintauchen in Wasser, Kollisionen und andere abnormale
Faktoren führen zu einem Akkuschaden, der nicht von der Garantie abgedeckt ist.
Ladegerät
Der Hersteller bietet ein spezielles Ladegerät an, das über eine Ladeschutzfunktion verfügt. Wenn der Akku zu 100 % geladen ist, stoppt das Ladegerät automatisch
den Ladevorgang. Ein Eintauchen in Wasser, Kollisionen und andere abnormale Faktoren können Schäden am Akku verursachen, die nicht von der Garantie
abgedeckt sind.
Beschreibung des Aufladevorgangs
Ö nen Sie die Gummischutzabdeckung des Ladeanschlusses und stecken Sie
den Stecker des Ladegeräts in den Ladeanschluss.
Schließen Sie den Stecker des Ladegeräts an die Steckdose an.
Der Ladevorgang läuft, wenn die Ladeleuchte rot leuchtet.
Das Ladegerät leuchtet grün, wenn der Akku vollständig aufgeladen ist.
Batterien oder Akkumulatoren werden gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und
Altakkumulatoren gekennzeichnet. Die Richtlinie legt den Rahmen für die Rücknahme und das Recycling von Altbatterien und Altakkumulatoren fest, wie in der
Europäischen Union festgelegt. Diese Kennzeichnung wird bei verschiedenen Batterietypen verwendet, um darauf hinzuweisen, dass sie nicht weggeworfen werden
dürfen, sondern am Ende ihrer Lebensdauer gemäß dieser Richtlinie recycelt werden müssen. Gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments werden
Batterien und Akkumulatoren gekennzeichnet, um darauf hinzuweisen, dass sie am Ende ihrer Lebensdauer getrennt gesammelt und recycelt werden müssen. Die
Kennzeichnung des Akkus muss ein chemisches Symbol für die entsprechenden Metalle in den Batterien enthalten (Angabe der Batteriematerialien).
Nutzer von Batterien und Akkus dürfen diese nicht über den ungetrennten Siedlungsabfall entsorgen, sondern haben sich über die Bedingungen für die Rückgabe, das
Recycling und die Behandlung von Batterien und Akkus zu informieren, um zu wissen, wie sie vorgehen müssen. Die Kooperation der Kunden ist wichtig, um mögliche
Auswirkungen von Batterien und Akkus aufgrund der darin enthaltenden gefährlichen Sto e auf die Umwelt oder die Gesundheit zu minimieren.
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