GARANTIEKARTE
Die BAHAG AG übernimmt für die von Ihnen
erworbene Armatur eine Herstellergarantie
gemäß den nachstehenden Garantiebedin-
gungen. Ihre Gewährleistungsansprüche aus
dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie ge-
setzliche Rechte werden durch diese Garantie
nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen:
1. Umfang der Garantie
Die BAHAG AG gewährt eine Garantie für ein-
wandfreie, dem Zweck entsprechende Werk-
stoffbeschaffenheit und Werkstoffverarbei-
tung, fachgerechten Zusammenbau, Dichtheit
und Funktion der Einhandmischtechnik.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Kartusche
• Schäden durch unsachgemäße Montage,
Inbetriebnahme und Behandlung
• Schäden durch äußere Einflüsse, wie Feuer,
Wasser, anormale Umweltbedingungen
• Mechanische Beschädigung durch Unfall, Fall,
oder Stoß
• Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
• Normale Abnutzung oder Wartungsmängel
• Schäden infolge Reparaturen durch nicht
qualifizierte Personen
• Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegean-
leitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung,
ungenügende Pflege oder Verwendung
ungeeigneter Putzmittel
• Chemische oder mechanische Einwirkung
während Transport, Lagerung, Anschluss,
Reparatur und Benutzung der Armatur
2. Garantieleistung
Die Garantieleistung bezieht sich nach unserer
Wahl auf die unentgeltliche Reparatur, die
kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder
einer gleichwertigen Armatur gegen Rückgabe
des fehlerhaften Teils bzw. der fehlerhaften
Armatur. Sollte der betreffende Typ nicht mehr
hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach
eigener Wahl eine Ersatzarmatur aus unserem
Sortiment zu liefern, der dem zurückge-
gebenem Typ so nah wie möglich kommt.
Ersetzte Armaturen oder Teile gehen in unser
Eigentum über. Bei Einsendung der Armatur
trägt der Käufer die Transportkosten sowie das
Transportrisiko.
Die Erstattung von Aufwendungen für Aus-
und Einbau, Überprüfung, Forderungen nach
entgangenem Gewinn und Schadenersatz
sind von der Garantie ebenso ausgeschlossen,
wie weitergehende Ansprüche für Schäden
und Verluste gleich welcher Art, die durch
die Armatur oder deren Gebrauch verursacht
wurden.
3. Geltendmachung des Garantieanspruches
Der Garantieanspruch muss innerhalb der
Garantiezeit gegenüber der BAHAG AG unter
Vorlage des Original-Kaufbeleges geltend
gemacht werden und gilt nur für das Land, in
dem die Armatur gekauft wurden.
4. Garantiezeit
Als Garantiezeit gilt diejenige Dauer, die auf
dem Etikett auf der Verpackung angegeben ist.
Sollte hier keine Garantiezeit eingedruckt sein,
so beträgt die Garantiezeit 2 Jahre ab Kauf-
datum. Maßgebend ist das Datum auf dem
Original-Kaufbeleg.
Für alle nicht hochglanzverchromten Ober-
flächen, wie z. B. bronzierte oder farbige
Oberflächen, beträgt die Garantiezeit unab-
hängig vom Etikett auf der Verpackung 1 Jahr
ab Kauf durch Kaufdatum, wobei auch hier
maßgeblich das Datum auf dem Original-
Kaufbeleg ist.
Durch Garantieleistungen wird die Garantie-
zeit für die Armatur weder verlängert noch
erneuert.
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