LED ARBEITSLEUCHTE
Entsorgung
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und
Karton zum Altpapier, Folien in die Wertstoff-Sammlung.
Altgerät entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten
mit Systemen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte der Strahler oder die Fernbedienung einmal nicht
mehr benutzt werden können, so ist jeder Verbraucher
gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll,
z. B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils,
abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fachgerecht
verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden
werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit dem hier abgebildeten
Symbol gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal ob sie Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle in Ihrer Gemeinde/Ihrem Stadtteil oder im Handel
abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung zuge-
führt werden können.Geben Sie die Arbeitsleuchte vollständig
(mit dem Akku) und nur in entladenem Zustand an Ihrer Sammel-
stelle ab! Öffnen Sie die zwei Schrauben am unteren Ende des
Handgriffs. Lösen Sie den Ring und schrauben Sie zwei weitere
Schrauben auf. Entnehmen Sie den Akku. Ihre lokale Sammel-
stelle kann Sie dabei unterstützen. Lassen Sie den Akku vor der
Entsorgung der Arbeitsleuchte am besten von einer qualifizierten
Person entfernen und fachgerecht entsorgen.
*gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
Hinweis: Entfernen Sie mit einem Schraubendreher die Schrauben am Hand-
griff, um das Gehäuse zu öffnen und den Akku zu entnehmen.
KUNDENDIENST
03/231.72.25
B
Konformitätserklärung / Entsorgung
B
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