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Bestimmungsgemäße Verwendung
• Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz und Si-
cherheitseinrichtungen an der Maschine montiert sein.
• Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person kon-
zipiert. Die Bedienungsperson ist im Arbeitsbereich ge-
genüber Dritten verantwortlich.
• Alle Sicherheits und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne beachten.
• Alle Sicherheits und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Abricht und Dickenhobelmaschine ist mit dem an-
gebotenen Werkzeug und Zubehör ausschließlich zum
hobeln von Holz, konzipiert.
• Die Maximalabmessung der zu bearbeitenden Werk-
stücke darf bei der Standardausführung die Tischgröße
nicht überschreiten. Durchlaßbreite 204 mm, Durchlaß-
höhe 120 mm
• Bei größeren Werkstückabmessungen, die ein Abkippen
von der Tischplatte ermöglichen, ist die Tischverlänge-
rung bzw. der Rollbock (Sonderzubehör) zu verwenden.
• Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Maschi-
ne an eine Absauganlage angeschlossen werden. Zum
Absaugen von Holzspänen eine Absaugsauganlage ein-
setzen. Die Strömungsgeschwindigkeit am Absaugstut-
zen muß 20 m/s betragen.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Absau-
gen ein Absauger der den gewerblichen Vorschriften
entspricht, eingesetzt werden.
• Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Arbeits-
maschine nicht abschalten oder entfernen.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand so-
wie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbe-
wußt unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen!
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträch-
tigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
• Die Sicherheits, Arbeits und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den Technischen Daten angege-
benen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen, allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderun-
gen an der Maschine schließen eine Haftung des Her-
stellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Original-
werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Achtung: Der Gebrauch von anderen Werkzeugen oder
Zubehör als in der Bedienungsanweisung vorgegeben
kann eine Verletzungsgefahr für Sie bedeuten.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt allein
der Benutzer.