8. GARANTIE
8.1. GARANTIEFRIST
BATEC MOBILITY gewährleistete auf alle festen und Strukturteile eine
Garantie von zwei (2) Jahren, gerechnet ab dem Tag der Lieferung,
diese bezieht sich auf Materialschäden und Arbeitsaufwand und gilt
für den ursprünglich angemeldeten Besitzer.
BATEC MOBILITY gewährleistete auf den AKKU eine Garantie von ei-
nem (1) Jahr, gerechnet ab dem Tag der Lieferung, diese bezieht sich
auf Materialschäden und Arbeitsaufwand und gilt für den ursprüng-
lich angemeldeten Besitzer. Der AKKU gilt als ein Konsumgut.
8.2. GARANTIEBEDINGUNGEN
• Konsumgüter (mit Ausnahme des AKKUS, auf den eine Garantie von
1 Jahr gewährt wird) sind von der Garantie ausgeschlossen, außer
im Fall einer vorzeitigen Abnutzung dieser Teile, die auf einem Her-
stellungsfehler zurückzuführen sind. Zu diesen Teilen zählen Reifen,
Schlauch, Griffe, Bremskabel, Schaltung und Verankerung, Räder
des Ständers und ähnliche Teile.
• Sollte sich ein Garantiefall ergeben, empfiehlt BATEC MOBILITY, dass
Sie sich zunächst mit Ihrem Vertragshändler von BATEC MOBILITY in
Verbindung setzen, so dass dieser Ihnen die verfügbaren Lösungen
für das Problem erklären kann.
• BATEC MOBILITY übernimmt keine Haftung für Schäden an ei-
nem Produkt, wenn sich diese aufgrund einer unsachgemäßen
Lagerung oder Benutzung des Produktes ergeben. Wenn BATEC
MOBILITY der Meinung ist, dass ein Teil nicht richtig installiert
wurde oder falsch benutzt oder gelagert wurde, dann hat der
Antragsteller keinen Anspruch auf Garantie. Wir geben hier eini-
ge Beispiele:
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– Das Produkt oder das Teil wurde nicht gemäß dem von BATEC MO-
BILITY empfohlenen Zeitplan gewartet, der in der Gebrauchsan-
weisung und in den Wartungshinweisen angegeben ist.
– Es wurden Zubehörteile benutzt, die nicht den Originalteilen ent-
sprechen.
– Das HANDBIKE BATEC HIBRID oder Teile davon wurden durch
Nachlässigkeit, Unfall oder unsachgemäße Benutzung beschädigt.
– Am HANDBIKE BATEC HIBRID oder an Teilen davon wurden Ände-
rungen vorgenommen, die nicht den Spezifikationen von BATEC
MOBILITY entsprechen oder es wurden Reparaturen durchge-
führt, ohne den Vertragshändler oder den autorisierten techni-
schen Kundendienst darüber zu informieren.
• BATEC MOBILITY behält sich das Recht vor bei allen Reklamationen
darauf zu bestehen, dass der Antragsteller Teile mit Vorauszahlung
der Versandkosten zuschickt, wenn diese ersetzt oder repariert
werden sollen. Sollten die Teile beschädigt sein, entscheidet BATEC
MOBILITY, ob diese Teile ersetzt, repariert oder weiterhin verwendet
werden.
• Diese Garantie umfasst nicht die Transport-, Versand- oder Arbeits-
kosten für die Abholung oder Neuinstallierung. BATEC MOBILITY
wird alle Kosten in Rechnung stellen, wenn festgestellt wird, dass ein
Teil oder Teile nicht beschädigt sind oder wenn sie gemäß der Be-
dingungen dieser Garantie nicht als beschädigt angesehen werden.
• Die Reparatur oder der Ersatz eines beschädigten Teils darf nur von
BATEC MOBILITY oder einem offiziellen und qualifizierten BATEC
MOBILITY Kundendienst durchgeführt werden.
• BATEC MOBILITY gewährleistet keine Garantie für die Handelsüb-
lichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck für seine Teile und
übernimmt keine Garantie, ausdrücklich oder implizit, die über die
beigefügte beschränkte Garantie hinausgeht.
• Auf Ersatzteile, die nach Beginn der Original-Garantie installiert wer-
den, gewähren wir eine weitere Garantie von 2 Jahren. Im Fall des
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