Garantiebedingungen - Gardyn 7026 Notice De Montage

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  • FRANÇAIS, page 18
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GARANTIEBEDINGUNGEN

Die unten aufgeführten Garantiebedingungen bestimmen die Konditionen und die
Anwendung dieser. Der Verkäufer bietet seine Garantie an, unabhängig von Rechten oder
Anforderungen, die dem Verbraucher gesetzlich zugestanden werden. Der Verkäufer
gewährt eine Garantie von 2 Jahren für Gewächshäuser im unbehandelten Zustand und von
5 Jahren für vorbehandelte Gewächshäuser, gemäß den folgenden Bedingungen:
1. Sichtbare Mängel, die dem Produkt zugeordnet werden können, werden nach Beurteilung
durch den Verkäufer und unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Bedingungen
ersetzt oder repariert, wenn diese Mängel dem Verkäufer innerhalb von 2 Monaten nach
Lieferung gemeldet werden.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die dem Naturprodukt (Nadel-)Holz
innewohnen, insbesondere :
• Äste von bis zu 20 mm, die sich lösen und aus dem Holz herausfallen;
• Äste, die aus dem Holz gewachsen sind;
• Äste, die vom Rand der Bretter fallen, aber beim Zusammenbau verdeckt werden;
• Verfärbung des Holzes;
• Kleine Risse auf dem Feld;
• Schrumpfungsrisse;
• Harztaschen;
• Verzerrungen und Verformungen des Holzes;
Solange diese Anomalien die Stabilität der Konstruktion nicht nachteilig beeinflussen.
Löcher, die durch herausfallende Äste entstehen, müssen mit Zellstoff gefüllt werden.
3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die infolge von :
• Einem Fundament, das nicht ebenmäßig ist;
• Dem Fehlen oder der Unzulänglichkeit einer Schicht feuchtigkeitsregulierender Farbe,
Lasur oder Konservierungsmittel;
• Windstärke 7 oder höher auf der Beaufort-Skala;
• Naturkatastrophen oder anderen zerstörerischen Naturereignissen wie Blitzschlag,
sintflutartigen Regenfällen oder Tornados verursacht werden.
4. Ebenso wenig ist ein Gewährleistungsanspruch möglich, wenn Mängel im Gewächshaus
auf unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende Wartung oder Nichtbeachtung der
Montageanleitung zurückzuführen sind. Die Garantie erlischt, wenn Reparaturen oder
Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die nicht vom Verkäufer autorisiert sind, oder
wenn das Gewächshaus mit anderen Ersatzteilen, Erweiterungen oder Zubehör als den
Originalteilen ausgestattet ist, die den Defekt nachträglich verursachen.
5. Garantiefälle werden in der Weise geregelt, dass ungeeignete Teile nach Ermessen des
Verkäufers repariert oder durch geeignete Teile ersetzt werden. Dies muss gegen Vorlage
des Kaufbelegs mit Kaufdatum und/oder Lieferdatum erfolgen.
6. Weitergehende oder sonstige Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz
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