2.2.1
Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
VORSICHT!
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen sind nur nach Absprache
und mit Genehmigung des Herstellers zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der
Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile schließt die Haftung für die daraus
entstehenden Folgen aus.
2.3
Gefahr bei Fehlgebrauch!
WARNUNG!
Gefahr bei Fehlgebrauch!
Fehlgebrauch kann zu gefährlichen Situationen führen:
– Niemals andere Dosiermedien als das vorgegebene Produkt
verwenden.
– Niemals die Dosiervorgaben des Produkts über den tolerierbaren
Bereich hinaus verändern.
– Niemals in explosionsgefährdeten Bereichen verwenden.
2.4
Lebensdauer
Die Lebensdauer beträgt in Abhängigkeit zu den ordnungsgemäß durchgeführten
Wartungen (Sicht-, Funktionsprüfung, Austausch von Verschleißteilen, etc.) ca. 2 Jahre.
Anschließend ist eine Revision, in einigen Fällen auch eine anschließende
Generalüberholung notwendig.
2.5
Sicherheitsmaßnahmen durch den Betreiber
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber sein Bedien- und Wartungspersonal
bezüglich der Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu schulen,
einzuweisen und zu überwachen hat.
Die Häufigkeit von Inspektionen und Kontrollmaßnahmen muss eingehalten und
dokumentiert werden!
2.6
Betreiberpflichten
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) ist die nationale Umsetzung der
Richtlinie (89/391/EWG), die dazugehörigen Richtlinien und davon
besonders die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch
Arbeitnehmer bei der Arbeit, in der gültigen Fassung, zu beachten und
einzuhalten.
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Sicherheit
417101434 Rev. 5-05.2019