7. Garantie
7.1 Garantiezeit
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BERG Trampoline sind hochwertige Geräte. BERG bietet Ihnen eine Funktionsgarantie
für jahrelangen, sorglosen Spielspaß. Eine Funktionsgarantie ist eine Garantie auf die
Funktionale Nutzung des Trampolins. Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle die
Laufzeit dieser Garantie (Jahren).
Rahmen
Rahmen (nach Produktregistrierung)
Schutzrand
Sprungtuch
Federn
Safety Net
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Auf Sicherheitsnetze und Zubehör wird eine Garantie von 2 Jahren gewährt, mit Ausnahme
der Abdeckhülle Basic, für die eine Garantie von 1 Jahr gilt. Verschleißteile (z.B. Gummizüge),
die Folgen von Witterungseinflüssen (z.B. Rost und Verfärbung) und der Schaumstoff um die
Rohre der Sicherheitsnetze sind von der Garantie ausgeschlossen.
7.2 Garantiebestimmungen
Der Eigentümer des Produkts kann eine Garantie nur durch Vorlage der Originalrechnung über
den Kauf bei BERG oder dem Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, geltend machen. Die
Garantie gilt ausschließlich für Material- und Konstruktionsfehler bei diesem Produkt oder Teilen
hiervon.
Die Garantie erlischt, wenn:
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das Produkt falsch, nachlässig oder unsachgemäß verwendet wurde.
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das Produkt nicht in Übereinstimmung mit der Anleitung montiert und gewartet wird.
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technische Reparaturen an dem Produkt nicht fachgerecht ausgeführt werden.
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nachträglich montierte Teile nicht den technischen Spezifikationen des betreffenden Produkts
entsprechen oder deren Montage nicht ordnungsgemäß erfolgte.
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wenn Schäden durch Witterungseinflüsse wie Rost, UV-Strahlen oder normaler Verschleiß auftreten.
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Trampoline von BERG unsachgemäß abgesenkt werden.
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das Produkt zu Vermietungszwecken verwendet oder auf irgendeine andere Weise mehreren
nicht näher bezeichneten Personen zur Verfügung gestellt wird.
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Während der Garantiezeit werden sämtliche von BERG anerkannten Material- und
Konstruktionsfehler nach dem Ermessen von BERG im Anschluss an eine Prüfung der
Sachverhalte durch BERG repariert oder ersetzt. Eine kostenfreie Reparatur erfolgt unter der
Voraussetzung, dass die in Ziffer 7.1 genannte Garantiezeit noch läuft.
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Die Garantie kann der Eigentümer des BERG Trampolins nur dann geltend machen, wenn das
Produkt von einem BERG Händler geprüft wird.
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Der Eigentümer dieses Produkts kann Ansprüche im Rahmen dieser Garantie nur dann
geltend machen, wenn er das Produkt einem BERG Händler zur Prüfung zur Verfügung
stellt. Gleichzeitig muss dem Händler die Originalkaufrechnung ausgehändigt werden. Wenn
der Eigentümer umgezogen oder der Händler nicht mehr verfügbar ist, teilt BERG dem
Eigentümer auf Anfrage den nächst gelegenen BERG Händler mit.
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Wenn ein Garantieanspruch abgelehnt wird, müssen alle angefallenen Kosten vom
Eigentümer bezahlt werden.
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Diese Garantie ist nicht übertragbar an Dritte.
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BERG InGround Talent
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