3.
Sicherheitsabstände
Die angegebenen Sicherheitsabstände gelten für
brennbare Baustoffe oder Bauteile mit brennbaren
Bestandteilen und einem Wärmedurchlasswider-
stand von R ≤ 7,2 m²K/W. Bei besonders tempera-
turempfindlichen Materialien wie z.B. Glas können
größere Abstände erforderlich sein.
Zu brennbaren bzw. wärmeempfindlichen Materiali-
en (z. B. Möbel, Holz- oder Kunststoffverkleidungen,
Vorhänge usw.) sind folgende Sicherheitsabstände
einzuhalten: Im Strahlungsbereich der Feuerraum-
scheibe (Abb. 1): 120 cm vor dem Kaminofen,
60 cm auf der rechten und 25 cm auf der linken Sei-
te des Kaminofens.
Außerhalb des Strahlungsbereiches der Feuerraum-
scheibe ist seitlich 5 cm und hinter dem Kaminofen
ein Abstand von 7* cm zu brennbaren Materialien
einzuhalten (Abb. 1) und oberhalb des Kaminofens
von 65 cm zu brennbaren bzw. wärmeempfindlichen
Materialien einzuhalten (Abb. 2).
Im Bereich des Rauchrohranschlusses (Wand oder
Zimmerdecke) darf sich im Radius von 20 cm kein
brennbares bzw. temperaturempfindliches Material
befinden.
WARNUNG!
Bei
brennbaren
Fußbodenmaterialien
(z. B. Holz, Laminat, Teppich) ist eine Bo-
denplatte aus nicht brennbarem Material
vorgeschrieben (z. B. Fliesen, Sicherheits-
glas, Schiefer, Stahlblech).
Die Bodenplatte muss die Feuerraumöff-
nung vorne um mindestens 50 cm und
seitlich um mindestens 30 cm überragen
(Abb. 3).
25
60
5
Abb. 1
* B ei hochwärmegedämmten Bauteilen mit einem Wärmedurchlasswi-
derstand R ≤ 7,2 m²K/W beträgt der Abstand 10 cm.
60
Abb. 2
16
Abb. 3
50
50
147
Bodenplatte
Alle Angaben in cm
7
D