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Sicherheit
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Roller ist ein Kinderspielzeug. Die zulässige Gesamtbelastung beträgt 20 kg. Er
ist ausschließlich für den Privatgebrauch bestimmt und nicht für den gewerblichen
Bereich geeignet. Der Roller entspricht nicht der Straßenverkehrs-Zulassungsord-
nung (StVZO) und darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Kinder
dürfen auf Gehwegen nur unter Aufsicht Erwachsener fahren.
Verwenden Sie den Roller nur wie in dieser Gebrauchsanleitung beschrieben. Jede
andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß und kann zu Sachschäden
oder sogar zu Personenschäden führen. Der Hersteller oder Händler übernimmt
keine Haftung für Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen oder falschen
Gebrauch entstanden sind.
Sicherheitshinweise
ACHTUNG!
Erstickungsgefahr!
Kinder können sich beim Spielen im Verpackungsmaterial
verfangen bzw. Kleinteile verschlucken und daran ersti-
cken.
− Halten Sie das Verpackungsmaterial und Kleinteile von Kin-
dern fern.
ACHTUNG!
Mit Schutzausrüstung zu benutzen. Nicht im Straßen-
verkehr zu verwenden. 20 kg max.
Wenn Sie den Roller im Straßenverkehr verwenden, be-
steht die Gefahr von Unfällen, die zum Tod oder zu Verlet-
zungen des Benutzers oder von Dritten führen können.
− Verwenden Sie den Roller niemals im öffentlichen Straßenver-
kehr.
− Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind bei der Benutzung stets Schu-
he, Knie- und Ellenbogenschützer, Hand- und Handgelenk-
schutz sowie einen Helm trägt.
− Der Roller darf niemals auf Stufen, abschüssigem Gelände und
in der Nähe von Swimmingpools benutzt werden.
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