Wir möchten Ihnen hier gerne ein paar nützliche Hinweise für den Umgang mit Flüssiggas (G.P.L.) geben.
1) INDIKATIVE BERECHNUNG DER BETRIEBSKOSTEN
3
a)
1 m
Flüssiggas in gasförmiger Phase hat eine niedrigere Wärmeleistung, von ca. 22.000 kcal.
3
b)
Für 1 m
Gas braucht man ca. 2 kg Flüssiggas, was etwa 4 Litern Flüssiggas entspricht.
Daraus kann man nun die folgende indiliative Gleichung für Flüssiggas ableiten:
22.000 kcal = 1m
Betriebskosten errechnen kann.
2) SICHERHEITSVORKEHRUNG
Das Flüssiggas (G.P.L.) hat in der gasförmigen Phase ein höheres spezifisches Gewicht als die Luft
(Spez.Gewicht bezüglich Luft = 1,56 für Propan), daher steigt es nicht wie Metan in die Luft auf, (Metan hat ein
niedrigeres Spez. Gewicht, bezüglich Luft = 0,60), sondern sinkt zum Boden ab (als wäre es eine Flüssigkeit).
Aufgrund dieses Verhaltens hat das Innenministerium einige Beschränkungen im Gebrauch von Flüssiggas
mit dem Rundschreiben Nr.412/4183 vom 6. Februar 1975 erlassen. Wir fassen hier einige Punkte zusam-
men, die uns als wichtigste erschienen.
a) Der Gebrauch von Flüssiggas (G.P.L.) für Brenner und/oder Kessel ist nur in Räumen oberhalb der Erdoberflä-
che gestattet. Installationen mit Flüssiggas in Kellerräumen sind nicht erlaubt.
b) In den für Flüssiggas verwendeten Räumen müssen freizugängige Lüftungsöffnungen in den Außenwänden
sein, mit einer Mindestfläche von 1/15 des Raumbodens und mindestens 0,5 m
mindesten ein Drittel der Gesamtoberfläche an der Unterseite der Außenwand in gleicher Höhe des Fußbo-
dens liegen.
3) AUSFÜHRUNGEN DER ANLAGEN FÜR FLÜSSIGGAS, UM EIN KORREKTES UND SICHERES FUNKTIONIE-
REN ZU GARANTIEREN
Die natürliche Gasbildung mit Gasflaschen oder Gastank ist nur für Anlagen mit kleiner Leistung verwend-
bar. In der folgenden Tabelle sind rein indikativ die Förderkapazität in der Gasphase, je nach Gröl3e des
Tanks und der minimalen Aussentemperatur angegeben.
MINIMAL
TEMPERATUR
Tank 990 l.
Tank 3000 l.
Tank 5000 l.
4) BRENNER
Der Brenner muß ausdrücklich für Flüssiggas angefordert werden, damit er mit den geeigneten Gasventilen
ausgerüstet ist, für eine gute Zündung und graduelle Einstellung. Die Ventile sind von uns für einen Druck von
etwa 300 mm WS vorgesehen. Wir empfehlen, den Bespeisungsdruck zum Brenner mit einem Manometer
mit Wassersäule zu kontrollieren.
NB: Natürlich bleibt die Maximal- und Minimalleistung (kcal/h) des Brenners diejenige des mit Erdgas betriebe-
nen Brenners (Flüssiggas hat einen höheren Heizwert als Erdgas und fordert daher für eine vollständige
Verbrennung eine zur entwickelten Wärmeleistung Proportionalen Luftmenge.)
5) VERBRENNUNGKONTROLLE
Um den Verbrauch zu einzuschränken und vor allem, um Unfälle zu vermeiden, stelle man die Verbrennung
mit den geeigneten Instrumenten ein.
Es ist unbedingt notwendig zu kontrollieren, daß der prozentuelle Anteil von Kohlenmoncxid (CO) den max.
zulässigen Wert von 0,1% nicht übersteigt (man nehme ein Ampullen-Analysengerät oder ähnliches).
Wir weisen darauf hin, daß für die Brenner, die mit Flüssiccas in Anlagen betrieben werden. die nicht nach den
oben beschriebenen Vorkehrungen angepaßt wurden. keine Garantie übernommen wird.
ANGABEN ZUM GEBRAUCH VON
3
(gasförmige Phase) = 2 kg G.P.L. (flüssig) = 4 Liter G.P.L. (flüssig), woraus man die
- 15° C
- 10° C
1,6 kg/h
2,5 kg/h
2,5 kg/h
4,5 kg/h
4 kg/h
6,5 kg/h
PROPAN (FLÜSSIGGAS)
- 5° C
3,5 kg/h
6,5 kg/h
11,5 kg/h
48
2
. Von diesen Öffnungen muß
- 0° C
+ 5° C
8 kg/h
10 kg/h
9 kg/h
12 kg/h
16 kg/h
21 kg/h