3. Die Garantiezeit richtet sich nach der Dauer der gesetzlichen Sachmängelverjährungsfrist
des nationalen Rechts des Staates, in dem das Gerät erworben wird; sie beträgt jedoch
maximal 2 Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Gerätes durch den Verkäufer an
den Käufer.
Der Ort des Erwerbs und der Zeitpunkt der Übergabe sind durch Vorlage eines Kaufbelegs
wie Kassenzettel, Rechnung, Lieferschein oder Ähnliches nachzuweisen.
4. Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten und die uns innerhalb von drei Wochen
nach ihrem Auftreten in Textform zusammen mit dem Gerät angezeigt werden, werden
von der TRIXIE GmbH & Co. KG im Rahmen dieser Garantie kostenlos beseitigt.
Die Reparaturen werden von der TRIXIE GmbH & Co. KG oder in einem autorisierten
Werk durchgeführt. Die TRIXIE GmbH & Co. KG behält sich vor, den Mangel auch durch
Lieferung eines baugleichen Gerätes zu beseitigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden
aus dieser Garantie, insbesondere auf Aufwendungsersatz, Minderung, Schadenersatz
oder das Recht zum Rücktritt bestehen nicht. Gesetzliche oder andere vertragliche Sach-
mängelansprüche bleiben unberührt.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt keine Verlängerung der Garantiezeit
ein.
5. Die im Rahmen von Garantiereparaturen ausgetauschten Teile oder das bei Ersatzliefe-
rung einbehaltene Gerät gehen in das Eigentum der TRIXIE GmbH & Co. KG über.
6. Bei unberechtigter Inanspruchnahme eines Kundendienstes ist die TRIXIE GmbH & Co.
KG berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7. Bei aufgetretenen Mängeln wenden Sie sich bitte an den Vertreiber des Gerätes bzw. an
die Serviceadresse Ihres Landes.
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