Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Panik-Sicherheits-Einsteckschloss sFlipLock access/e-access ist zum Einbau in ein- oder zweiflügelige
Rohrrahmen-, Vollblatttüren oder für Türen mit Kunststoffprofilen geeignet. Es ist nicht zum Einbau in
Pendeltüren geeignet.
Das Schloss ist geeignet für Türverriegelungen in Sicherheitsbereichen und Rettungswegen entspre-
chend folgender Normen:
· Fluchttüren nach EN 179.
· Paniktüren nach EN 1125.
· Feuerschutz- oder Rauchschutztür nach EN 1634.
· Einbruchsicherheitsbereiche nach DIN 18251-2 KL 5 und EN 12209 KL 7.
Die Tür muss aus ausreichend steifem Material bestehen, um eine Verbiegung während der Betätigung auf
max. 5 mm in jede Richtung zu begrenzen. Das Material muss eine Zugfestigkeit von >1,5 kN pro Schraube
gewährleisten.
Bei Nutzung in zweiflügligen Fluchttüren muss auch der Standflügel als Fluchttür ausgelegt sein und mit
einem zugelassenen Treibriegelschloss ausgestattet sein.
Ist der Standflügel nicht als Fluchttür ausgelegt, das Schloss nur dann in die zweiflügelige Tür einbauen,
wenn sich der Standflügel sicher und spielfrei feststellen lässt und der Gangflügel gegen eine Anschlag-
kante läuft.
Bei zweiflügeligen Türen mit gefalztem Mittelstoß und Paniktürverschlüssen in jedem Flügel muss sich der
Flügel öffnen, bei dem der Paniktürverschluss betätigt wird. Beide Flügel müssen frei öffnen, wenn beide
Paniktürverschlüsse gleichzeitig betätigt werden. Dazu kann es erforderlich sein, eine Mitnehmerklappe zu
montieren.
Bei zweiflügeligen Türen mit gefalztem Mittelstoß und Türschließer muss die richtige Schließfolge der Tür
sichergestellt sein, weil sonst die Funktion einer Feuerschutz- oder Rauchschutztür nicht gewährleistet ist,
deshalb muss ein Schliessfolgeregler montiert sein.
Das Schloss ist zur Verwendung in Feuerschutztüren (Rauchschutztüren) geeignet. Alle gel tenden Bestim-
mungen für die Zulassung der Schutztüren einhalten.
Das Schloss nur in fehlerfrei funktionierende Türanlagen einbauen. Alle geltenden Bestimmungen für die
vollständige Türanlage einhalten.
Das Schloss ist nicht mit einem Elektrotüröffner kombinierbar.
Das Schloss ist geeignet zum Einbau in Türen mit hoher Nutzungshäufigkeit, begleitet von nur wenig
Anreiz zur Sorgfalt, wo die Möglichkeit eines Unfalls oder eines Missbrauchs gegeben ist (zum Beispiel bei
Bürotüren).
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
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Hinweise