CS.A80.IST-1 / Rev 1.0
DEUTSCHE
Freiraum um und oberhalb des Geräts
In der nachstehenden Übersicht sind die einzuhaltenden Mindestmaße für die Aufstellung des Geräts zu Wänden oder schweren, nicht leicht zu
versetzenden Möbeln angegeben.
WAND HINTEN
50 cm
50 cm
50 cm
Eventuelle Borde oder Zwischendecken über dem Gerät müssen sich in einem Abstand von mindestens 50 cm vom oberen Teil des Geräts befinden.
Möbel und bewegliche Gegenstände, die aus entflammbaren Materialien hergestellt sind, sind mindestens 50 cm von den Seitenwänden des Geräts
aufzustellen. Diese Gegenstände sind bei der Wartung des Geräts zu entfernen.
Alle Einrichtungen, die sich entzünden könnten, vor den heißen Strahlungen des Feuers schützen.
Außenlufteintritt
Das Gerät benötigt für den Betrieb Verbrennungsluft aus dem Raum. Daher ist es unerlässlich, dass diese Luft durch einen Außenlufteintritt ersetzt
wird. Wird kein Außenlufteintritt vorgesehen, wirkt sich dies negativ auf den Zug im Schornstein und somit auf die Verbrennung und die Sicherheit des
Geräts aus.
Es ist deshalb Vorschrift, einen Außenlufteintritt einzurichten, dessen vollständig freier Durchgang mindestens 80 cm
beträgt (runde Öffnung mit
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mindestens 15 cm Durchmesser und Schutz durch ein geeignetes feststehendes und grobmaschiges Gitter).
Handelt es sich bei der Wand hinter dem Gerät um eine Außenwand, empfiehlt es sich, die Öffnung in unmittelbarer Nähe auf einer Höhe von ca. 20
cm vom Boden einzurichten
(siehe Beispiel in Abb.
A).
Falls der Lufteintritt nicht an der Wand hinter dem Gerät geschaffen werden kann, ist die Öffnung in einer Außenwand des Raums zu bohren, in dem
das Gerät installiert ist. Falls die Zuluftöffnung nicht im Aufstellungsraum des Geräts möglich ist, kann diese Öffnung in einem angrenzenden Raum
ausgeführt werden unter der Bedingung, dass die Durchgangsöffnung (Mindestdurchmesser 15 cm) permanent offen ist.
Die Öffnung muss außen durch ein festes Gitter geschützt werden. Das Schutzgitter muss regelmäßig kontrolliert werden, um festzustellen, ob es
nicht verstopft ist und dadurch verhindert, dass Frischluft einströmen kann. Alle geschaffenen Außenlufteintritte stets frei von eventuellen
Verstopfungen halten.
Die Norm UNI 10683 VERBIETET die Entnahme der Verbrennungsluft aus Garagen, Lagern mit brennbaren Materialien oder Tätigkeiten mit
Brandgefahr.
Wenn im Raum andere Heiz- oder Abzugsgeräte vorhanden sind, müssen die Lufteintritte das für den einwandfreien Betrieb aller Geräte erforderliche
Luftvolumen garantieren.
Im Raum, in dem das mit Pellets betriebene Gerät installiert ist, dürfen nur Geräte vorhanden sein oder installiert werden, die in Bezug auf den Raum
hermetisch funktionieren (z.B. Gasgeräte vom Typ C, wie von UNI 7129 festgelegt) oder jedenfalls den Raum in Bezug auf die Außenumgebung nicht
in Unterdruck setzen.
Im selben Raum des Geräts verwendete Abzugsventilatoren können Betriebsprobleme beim Gerät verursachen.
Fig. A
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