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Füllen der Reifen
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Sollte der Spannteller infolge zu hoher Wulstspannung stehen
bleiben, den Vorgang stoppen, durch Anheben des Schaltpe-
dals (Bild 25, Pos. 1) den Spannteller etwas zurückdrehen, den
schon montierten Reifenwulst nochmals kräftig nach unten in
die Felge drücken, eventuell Wulstniederhalter einsetzen, und
die Montage fortsetzen. Bei leicht montierbaren Reifen bzw.
geübter Bedienperson ist die Montage auch in einem Zuge
durchführbar.
Für das Niederdrücken des Reifens während der Montage kön-
nen ein oder zwei als Zubehör lieferbare Wulstniederhalter
(Bild 27, Pos. 1 sowie Bild 1, Pos. 15) oder die pneumatische
Montagehilfe easymont pro (Bild 27, Pos. 2 sowie Bild 1, Pos.
16) verwendet werden.
9.
Füllen der Reifen
Aus Sicherheitsgründen ist beim Befüllen eines Reifens, be-
sonders bei Verwendung von Füllanlagen mit Füllstoß, ent-
sprechender Gehörschutz und eine Schutzbrille zu tragen.
Beim Füllen eines Reifens mit Luft sind die WdK-Leitlinien
sowie einige allgemeine Sicherheitskriterien zu beachten,
damit eine Gefährdung für Personal und Arbeitsmittel weit-
gehend ausgeschlossen ist.
Der Montagefülldruck darf den Betriebsdruck des Reifens
nur bis zu 50 % überschreiten (Empfehlung des WdK – Wirt-
schaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie).
Der Springdruck soll 3,3 bar, der Setzdruck darf 3,5 bar nicht
übersteigen.
9.1
Allgemeines zu den Reifenfüllanlagen
Die Reifenfüllanlage (Bild 28) und auch der Handfüllmesser
(Bild 1, Pos. 13) müssen bei Verwendung in der Bundesrepu-
blik Deutschland geeicht sein und unterliegen der gesetzlich
vorgeschriebenen Eichpflicht (Bundesgesetzblatt – Gesetz
über Mess- und Eichwesen vom 11. Juli 1969, Erster Abschnitt
§ 2, Abs. 3).
Die Gültigkeit der Eichung für Luftdruckmessgeräte beträgt
zwei Jahre und wird in Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres
bemessen, in dem das Gerät zuletzt geeicht wurde. Bei Ei-
chung nach deutscher Norm wird das Jahr angegeben, bis
wann das Gerät geeicht ist, bzw. bei EG-Eichung, wann das
Gerät geeicht wurde.
Für die jeweilige Nacheichung ist der Betreiber verantwortlich.
Er wird hiermit aufgefordert, zum jeweiligen Zeitpunkt die
Nacheichung beim zuständigen Eichamt zu beantragen.
Aus Sicherheitsgründen ist vor der Anschlussverschraubung
für den Handfüllmesser (in der Regel für 10 bar Luftdruck aus-
gelegt) ein auf 3,5 bar eingestelltes Schnellbefüllventil einge-
baut, das ein schnelles Befüllen des Reifens über den Handfüll-
messer sicherstellt und gleichzeitig gewährleistet, dass der
Setzdruck nicht mehr als 3,5 bar betragen kann. Die Schaltvor-
gänge sind als Klacken deutlich hörbar und stellen keine Fehl-
funktion dar.
Müssen Räder mit höherem Setzdruck bearbeitet werden, ist
zum Befüllen solcher Räder eine spezielle Füllstation zu ver-
wenden, welche mit Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sicher-
heitskäfig, Festhaltevorrichtung usw.) versehen ist.
BA monty 2300 – 9412 477

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