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Montage
6.1 Allgemein
An der Wärmepumpe sind folgende Anschlüsse herzustellen:
Vor-/Rückläufe der Heizungsanlage
Kondensatablauf
Steuerleitung zum Wärmepumpenmanager
Stromversorgung
6.2 Heizungsseitiger Anschluss
Die heizungsseitigen Anschlüsse an der Wärmepumpe sind mit
1 1/4"-Außengewinde versehen.
Die anzuschließenden Schläuche werden nach unten aus dem
Gerät geführt. Beim Anschluss an die Wärmepumpe muss an
den Übergängen mit einem Schlüssel gegengehalten werden.
Leerrohre sind nach der Montage an der Wärmepumpe gasdicht
zu verschließen.
Bevor die heizwasserseitigen Anschlüsse der Wärmepumpe er-
folgen, muss die Heizungsanlage gespült werden, um eventuell
vorhandene Verunreinigungen, Reste von Dichtmaterial oder
Ähnlichem zu entfernen und ein Ansammeln von Rückständen
im Verflüssiger zu verhindern. Ein derart verunreinigter Verflüssi-
ger könnte zum Totalausfall der Wärmepumpe führen. Für Anla-
gen mit absperrbarem Heizwasserdurchfluss, bedingt durch
Heizkörper- bzw. Thermostatventile, muss ein Überströmventil
bauseits hinter der Heizungspumpe in einem Heizungsbypass
eingebaut werden. Dies sichert einen Mindestheizwasserdurch-
fluss durch die Wärmepumpe und verhindert Störungen.
Nach erstellter heizungsseitiger Installation ist die Heizungsan-
lage zu füllen, zu entlüften und abzudrücken (in der Wärme-
pumpe befindet sich der Entlüftungshahn an bzw. in der Wasser-
leitung am Kondensator).
Beim Füllen der Anlage ist folgendes zu beachten:
unbehandeltes Füll- und Ergänzungswasser muss Trink-
wasserqualität haben
(farblos, klar, ohne Ablagerungen)
das Füll- und Ergänzungswasser muss vorfiltriert sein (Po-
renweite max. 5µm).
Eine Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen kann nicht
vollständig vermieden werden, ist aber bei Anlagen mit Vorlauf-
temperaturen kleiner 60 °C vernachlässigbar gering.
Bei Mittel- und Hochtemperatur-Wärmepumpen können auch
Temperaturen über 60 °C erreicht werden.
Daher sollten für das Füll- und Ergänzungswasser nach VDI
2035 Blatt 1 folgende Richtwerte eingehalten werden:
Summe Erdalkalien
Gesamtheiz-
in mol/m³ bzw.
leistung in [kW]
mmol/l
≤
bis 200
≤
200 bis 600
> 600
< 0,02
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Gesamt-
härte in °dH
≤
2,0
11,2
≤
1,5
8,4
< 0,11
Mindestheizwasserdurchsatz
Der Mindestheizwasserdurchsatz der Wärmepumpe ist in jedem
Betriebszustand der Heizungsanlage sicherzustellen. Dieses
kann z. B. durch Installation eines doppelt differenzdrucklosen
Verteilers oder eines Überströmventils erreicht werden. Die Ein-
stellung eines Überströmventiles ist im Kapitel Inbetriebnahme
erklärt. Eine drastische Unterschreitung des Mindestdurchflus-
ses kann zum Totalschaden der Wärmepumpe durch ein Aufge-
frieren des Plattenwärmetauschers im Kältekreislauf führen.
HINWEIS
Der Einsatz eines Überströmventils ist nur bei Flächenheizungen und
einem max. Heizwasserdurchsatz von 1,3 m³/h ratsam. Bei Nichtbeachten
kann es zu Störungen der Anlage führen.
Frostschutz
Zum Frostschutz sollte eine manuelle Entleerung vorgesehen
werden, sofern Wärmepumpenmanager und Heizungsumwälz-
pumpe betriebsbereit sind arbeitet die Frostschutzfunktion des
Wärmepumpenmanagers. Bei Außerbetriebnahme der Wärme-
pumpe oder Stromausfall ist die Anlage an drei Stellen (siehe
Bild) zu entleeren und ggf. auszublasen. Bei Wärme-
pumpenanlagen, an denen ein Stromausfall nicht erkannt wer-
den kann (Ferienhaus), ist der Heizungskreis mit einem geeigne-
ten Frostschutz zu betreiben.
6.2
DE-5