1.2 Inbetriebnahme
Brennstoffe
Das Gerät ist ausschließlich für den Betrieb mit nachfolgend aufgeführten Brennstoffen
geeignet. Nur damit ist ein raucharmer und störungsfreier Betrieb gewährleistet.
Verwenden Sie nur naturbelassenes, trockenes Scheitholz mit einer Restfeuchte von
max. 20% und Braunkohlenbriketts.
Brennstoffart
Hartholz
Weichholz
Holzbrikett nach DIN 51731
Braunkohlebriketts
Nicht zulässige Brennstoffe sind z.B.:
Die Verbrennung von Abfällen, Feinhackschnitzeln, Rinden, Spanplattenresten, Pellets,
Kohlegruß, feuchtem oder mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Papier und Pappe
o.ä. ist verboten. Zum Anzünden sollte Holzwolle oder Grillanzünder verwendet werden.
Keine flüssigen Anzündhilfen verwenden!
Beim ersten Anheizen könnte es zu Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung
kommen. Unbedingt für gute Raumbelüftung sorgen (Fenster und Türen öffnen)
und mindestens eine Stunde auf max. Nennwärmeleistung heizen. Sollte beim
ersten Heizvorgang die max. Temperatur nicht erreicht werden, so können diese
Erscheinungen auch später noch auftreten.
Verbrennungslufteinstellung:
Anheizen
Scheitholz
Braunkohle-
brikett
Scheitholz
Braunkohle-
brikett
Außerbetriebnahme
Brennstoff
Nennwärme
-leistung
Kochen
Heizwert ca. kWh/kg
Achtung!
Primärluft
Reglerstellung
Tür unten
2 - 4
0,5
1,5
4
4
0
Tabelle 1
7
4,0 – 4,2
4,3 – 4,5
5,0 – 5,2
5,3 – 5,5
Sekundärluft
Reglerstellung
Tür oben
2
1
1
4
4
0