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Kuppersbusch EKE9753.1 Mode D'emploi page 2

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Küppersbusch-Kundendienst
Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung
Deutschland:
Küppersbusch Hausgeräte GmbH
Küppersbuschstraße 16
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 - 401631
Telefax: (02 09) 4 01 - 7 14 / 7 15
Internet: www.kueppersbusch.de
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag
Freitag
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter www.kueppersbusch.de mit.
Österreich:
Teka Austria GmbH
Eitnergasse 13
1230 Wien
Telefon: (01) 8 66 80 - 15
Telefax: (01) 8 66 80 - 50
Internet:
www.kueppersbusch.at
Sie erreichen uns:
Montag bis Freitag
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter www.kueppersbusch.at mit.
Bitte beachten Sie:
Damit unser Kundendienst Reparaturen sorgfältig vorbereiten und
die benötigten Ersatzteile bereitstellen kann, benötigen wir bei Ihrer
Kundendienstanforderung die folgenden Informationen:
1. Ihre genaue Anschrift
2. Ihre Telefon- und ggf. Telefaxnummer
3. Wann kann der Kundendienst Sie besuchen?
4. Die genaue Gerätebezeichnung: Mod. und F.-Nr. (Typenschild
und/oder Kaufbeleg zu Rate ziehen)
5. Das Kaufdatum oder Lieferdatum
6. Die genaue Beschreibung des Problemes oder Ihres Service-
Wunsches Halten Sie bitte zusätzlich Ihren Kaufbeleg bereit.
So helfen Sie uns, unnötigen Zeit- und Kostenaufwand zu
vermeiden und auch für Sie effizienter zu arbeiten.
von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem
Kaufvertrag mit dem Händler leisten wir dem Endabnehmer direkt
Garantie für Küppersbusch-Hausgeräte. Der Umfang unserer
Garantie wird nachstehend geregelt:
1. Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder
Herstellungsfehler beruhen, werden nach Maßgabe der folgenden
Regelungen unentgeltlich behoben, wenn sie uns unverzüglich
nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an
den ersten Endabnehmer angezeigt werden. Bei gewerblichem
Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung beträgt die
Garantiefrist lediglich 12 Monate. Für gebrauchte Geräte gilt
ebenfalls die Frist von 12 Monaten. Tritt der Mangel innerhalb von
6 Monaten ab Lieferung auf, wird vermutet, dass es sich um einen
Material- oder Herstellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas, Kunststoff und
Glühlampen, wird keine Garantie übernommen. Geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und
die Gebrauchstauglichkeit des Geräts unerheblich sind, begründen
keinen Garantieanspruch. Ebenso wenig leisten wir Garantie bei
Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen
von Wasser sowie allgemein ungewöhnlichen Umweltbedingungen
oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät mit
ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Schließlich
leisten wir auch keine Garantie, wenn die Mängel am Gerät auf
Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, auf nicht
fachgerechte Installation und Montage, auf Fehlgebrauch, auf
mangelnde Pflege oder auf Nichtbeachtung der Bedienungs- oder
Montagehinweise zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch
erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe in das Gerät von
Personen vorgenommen werden, die hierzu nicht von uns
ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen,
Ergänzungsoder Zubehörteilen versehen werden, die keine
Originalteile sind, und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unserer
Wahl entweder mangelhafte Teile unentgeltlich instandsetzen oder
durch einwandfreie Teile ersetzen. Instandsetzungen werden nach
Möglichkeit am Aufstellungsort vorgenommen. Zur Reparatur
anstehende
Geräte sind so
uneingeschränkt Handhabung, Ausbau und Einbau durch die
Techniker möglich ist und keine Beschädigungen an Möbeln,
Bodenbelag etc. entstehen können. Bei Geräten, die nicht nach
unseren Einbaurichtlinien montiert sind werden die anfallenden
Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. In jedem Fall der
Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist der Kaufbeleg
vorzulegen und das Kauf- und – soweit hiervon abweichend – das
Lieferdatum nachzuweisen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4. In Fällen, in denen die Nachbesserung fehlschlägt oder von uns
abgelehnt
wird,
liefern
Garantiezeit
auf
Wunsch
gleichwertigen Ersatz.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der
Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist
für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind –
mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen - ausgeschlossen. Diese Garantiebedingungen gelten
grundsätzlich nur für in Deutschland gekaufte Geräte. Soweit wir in
dem entsprechenden Land über ein Kundendienstnetz verfügen,
gelten diese Garantiebedingen auch für ins Ausland verbrachte
Geräte,
vorausgesetzt
Voraussetzungen, wie z.B. Spannung, Frequenz, Gasart, für das
entsprechende Land auf und sind für die jeweiligen Klima- und
Umweltbedingungen geeignet. Für im Ausland gekaufte Geräte
gelten die von unserer jeweils zuständigen Auslandsgesellschaft
oder Landesvertretung herausgegebenen Garantiebedingungen,
die
über
den
Fachhändler
Auslandsgesellschaft oder Landesvertretung angefordert werden
können.
zugänglich zu
machen,
wir
innerhalb
der
obengenannten
des
Endabnehmers
sie
weisen
die
oder
direkt
bei
daß
kostenfrei
technischen
unserer

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